Home > Wohnungseigentümerversammlung „2-G“?
|
|
3G am Arbeitsplatz, 2G in der Freizeit, das ist der staatlich aktuelle Trend, nachdem die Grundentscheidung aus wirtschaftlichen Gründen, keinen Lock-Down mehr anzuordnen, gefallen ist. Was ist jetzt mit Wohnungseigentümerversammlungen, um die es ja gerade in Zeiten des Lock-Downs viel Streit zwischen Wohnungseigentümern und Verwaltern gegeben hat? Die Zahl der mittlerweile veröffentlichten Gerichtsentscheidungen dazu zeigt die Brisanz, wie Haus & Grund Stade feststellt. Dazu Vorsitzender Günther Jahnke: Denn eines ist klar: Was gilt aber, wenn die Nds. Corona-Abwehrverordnung bald doch auch für
bisher ausgenommene Fälle Zugangsbeschränkungen vorsieht? "Damit
ist zu rechnen, nachdem sich Ministerpräsident Stephan Weil auch
für eine 2G-Regelung ausgesprochen hat", so Jahnke weiter.
Aus anderen Rechtsbereichen hört man schon, dass die Zugangsregelungen „2G oder 3G“ von Gerichten wegen des eingeschränkten oder aufgehobenen Teilnahmerechts verfassungsrechtlich „kaputt geschrieben“ werden, so zum Beispiel bei Ratssitzungen (VG Minden, Beschl. v. 08.09.2021, Az. 2 L 595/21 und OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2021 – 15 B 1529/21). Weder der Eigentümergemeinschaft noch ihrem Verwalter wird man aber eine solche Prüfung und Entscheidung zumuten können. Deshalb die Empfehlung von Haus & Grund Stade: "Im Zweifel eher absagen, wenn nicht wirklich unaufschiebbare Entscheidungen anstehen. Das „Pandemierecht“ gibt die Möglichkeit dazu und gilt augenblicklich noch bis zum 31. August 2022 fort." Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Stade. Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Pressekontakt: © Dr. Hans Reinold Horst |
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse