Home > Dürfen Äste in die Straße ragen?
|
|
(ho) Frage: Antwort: Im Einzelnen dazu: Das „Lichtraumprofil“ gibt für private Grundstückseigentümer, deren Grundstück an eine öffentliche Straße oder an einen Gehweg/Radweg direkt angrenzt, folgendes vor:
Häufig finden sich kommunale Verordnungen oder Satzungen, die dazu Details regeln. Ein Blick in die Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde sollte also niemals fehlen. Besonderheiten gelten für Kreuzungen und Straßeneinmündungen. Hier muss der ruhende und fließende Verkehr immer die Übersicht behalten. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein. Sogenannte „Sichtdreiecke“, die die Übersicht über die Verkehrssituation gewährleisten, sind freizuhalten. Soweit es zur Gewährleistung eines derartigen Sichtfeldes geboten erscheint, ist freizuschneiden. Freizuhalten, bzw. freizuschneiden sind auch Straßenlampen oder Verkehrsschilder an der Grundstücksgrenze. Dass sie zuwachsen, ist zu vermeiden. Im Falle einer erkannten Verkehrsgefährdung kann die Gemeinde mit Fristsetzung per Ordnungsverfügung dazu verpflichten, die erforderlichen Schnitte vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Sie kann Ersatzvornahme auf Ihre Kosten androhen und umsetzen (vgl. zu der Frage, inwieweit der Verwalter für eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle einer behördlichen Ordnungsverfügung wegen Baumüberwuchses tätig werden muss: LG Düsseldorf, Urteil vom 23. 9. 2020 - 23 S 139/19, juris). Nähere Informationen zum Rückschnitt von grenznahen Bepflanzungen des Nachbarn enthalten die Broschüren „Nachbars Grenzbewuchs", 2. Aufl. 2021, ISBN 978-3-96434-017-7, Preis 12,95 € inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, 136 Seiten, DIN A5, gebunden, und „Nachbars Garten“, 6. Aufl. 2021, ISBN 978-3-96434-018-4, Preis 16,95 € einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, 190 Seiten, DIN A5 gebunden, jeweils erschienen bei Haus & Grund Deutschland Verlag und Service GmbH, Mohrenstraße 33,10117 Berlin, zu beziehen über Haus und Grund Stade. © Dr. Hans Reinold Horst |
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse