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Müllentsorgung: Rückwärtsgang?

(ho) Was tun, wenn der Zufahrtsweg zum eigenen Grundstück recht schmal ist? Dem Fahrer eines schweren Müllfahrzeuges wird dann einiges abverlangt; vor allem dann, wenn er am Wegesende nicht einmal wenden kann und deshalb rückwärtsfahren muss. So auch in dem Fall eines Hauseigentümers, dessen Grundstück von der Müllabfuhr nur durch Zurücksetzen des Müllfahrzeuges über eine Strecke von mehr als 50 m durch eine extrem schmale Zuwegung erreicht werden konnte. Das Sammelunternehmen lehnt das gestützt auf die Unfallverhütungsvorschriften ab, der Hauseigentümer klagt. Denn er will seine befüllten Müllgefäße nicht den ganzen Weg bis zu einem besser erreichbaren Sammelplatz befördern.

Das VG Neustadt an der Weinstraße (Urteil vom 15.12.2022 - 4 K 488/22.NW) belehrt ihn eines Besseren (PM Nr. 24/22 vom 27. 12. 2022):
Der Hauseigentümer habe seine Abfalltonnen an geeigneter Stelle bereitzustellen, wenn das Grundstück aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen von der Müllabfuhr nicht angefahren werden könne. Mit Blick auf die eingreifenden Unfallverhütungsvorschriften sei insbesondere ein Rückwärtsfahren schwerer Müllfahrzeuge zu vermeiden (zur Frage der Verlegung eines Müllplatzes als Grund für eine Mietminderung: AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 6. 20.4.2022 - 6 C 350/21 - mangels besonderer vertraglicher Absprachen zur Lage des Mülltonnenstandorts verneint).

Konsequenz: In diesen Fällen ist der Hauseigentümer sein eigener Müllwerker - zumindest teilweise beim Transport.

© Dr. Hans Reinold Horst

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