Home > Eigenbedarf: Ersatzwohnraum?
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(ho) Kann der Mieter im Falle einer Eigenbedarfskündigung angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen, kann er sich damit im Ergebnis erfolgreich gegen die ausgesprochene Kündigung wehren (§ 574 Abs. 3 BGB). Dazu der folgende Fall: Die Räumungsklage geht durch, der Mieter habe die Anforderungen an die Zumutbarkeit des Ersatzwohnraums überzogen, so das LG München I. Nicht gefordert werden könne die Zusicherung, dass und wie lange der neue Vermieter keinen Eigenbedarf geltend machen werde. Der Ersatzwohnraum müsse auch nicht für den Mieter selbst optimal sein, sondern nur zumutbar. Schließlich seien die Bemühungen von M um den Ersatzwohnraum unzureichend gewesen. Denn er hätte vergleichbare Wohnungsangebote zumindest besichtigen und ernsthaft in Erwägung ziehen müssen. Lesetipp: © Dr. Hans Reinold Horst |
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