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Verzug ohne Mahnung

Grundsätzlich gilt, dass der Schuldner erst auf eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug gerät, § 286 Abs. 1 BGB. Unter bestimmten Vorraussetzungen kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug, nämlich wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet, wobei aber ausdrücklich auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen ist, wenn es sich um einen Verbraucher handelt, §§ 286 Abs. 3 BGB, 13 BGB. Ist der Schuldner Unternehmer (§ 14 BGB), gilt der Verzug automatisch nach 30 Tagen. Um diese gesetzlichen Vorgaben zu verkürzen, ist es denkbar bei einer Betriebskostenabrechnung binnen 2 Wochen Nachzahlung zu fordern und – wenn erfolglos – danach binnen weiterer 10 Tage den Mieter in Verzug zu setzen. Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, können Verzugszinsen berechnet werden.

Kraft Gesetzes gerät der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, wie bei der Miete. Diese ist nach § 556 b BGB seit dem 01.09.2001 spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Entsprechendes gilt bei einer vertraglichen Verzugsregelung, wenn z. B. die Miete bis zum 15. eines Monats zu zahlen ist.

Sofern keine höheren Verzugszinsen durch den Gläubiger aufgrund eines Bankkredites nachgewiesen werden, waren kraft Gesetzes vom 01.01.1900 bis 30.04.2000 = 4 % Zinsen anzusetzen. Seit dem 01.05.2000 beträgt der Zins nach § 288 BGB 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher (§ 13 BGB) und sogar 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder gewerblicher noch selbständiger beruflicher Tätigkeit zugerechnet werden kann. § 247 BGB bestimmt, dass der Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und 1. Juli von der Europäischen Zentralbank bestimmt und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird. Der Basiszinssatz beträgt seit 1. Juli 2011 = 0,37 %, so dass 5,37 % (0,37 % + 5%) Zinsen bei verspäteter Zahlung des Wohnraum-Mieters angesetzt werden können. Bei gewerblicher Vermietung gelten 8,37 % (0,37 % + 8 %).

© Haus & Grund
2011

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