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Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V.
12.04.2018

„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“ war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
Vorher aber gab es einige Regularien abzuarbeiten.

Mathias Schröder, 2. Vorsitzender des Vereins, erstattete den Geschäftsbericht 2017 und betonte die gute Mitgliederentwicklung. 1462 Mitglieder zählt der Verein, das sind 43 Mitglieder mehr als im Vorjahr. Leider sind 5 Mitglieder des Vereins im letzten Jahr verstorben. Die Mitgliederversammlung gedachte dieser in einer Schweigeminute.

Besonders gut besucht war die Sonderveranstaltung am 14.06.2017 im Hotel „Vier Linden“ . Das Thema „Erben und vererben“ - worauf müssen Immobilieneigentümer achten? war anscheinend von großem Interesse. Weit über 100 Zuhörer waren gekommen um sich zu informieren. Nach dem Vortrag von Rechtsanwältin und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Kanzlei Eylmann und Schröder folgte eine angeregte Diskussion und es wurden viele Fragen gestellt.

Anfang September 2017 hatte Herr Rudolf Möller eine Ausflugsfahrt nach Hamburg organisiert. Es gab Kaffee und Kuchen im „Augustinum“ an der Elbe, anschließend folgte eine Alsterkanalrundfahrt in Hamburg.

Am 15.11.2017 hatte der Verein zu einer Podiumsdiskussion ins Restaurant „Vier Linden“ zum Thema „Immobilieneigentümer und Ortssatzungen“ eingeladen.

Natürlich wurde auch über die Strassenausbaubeitragssatzung gesprochen. Aber auch die Baumschutzsatzung, Sondernutzungssatzung , die Verordnung über die öffentl. Sicherheit und Ordnung, die Strassenreinigungssatzung, Abfallgebührensatzung und die Wassergebührensatzung waren Thema dieser Veranstaltung. Es referierten Rechtsanwalt Mathias Schröder, Frank Fündling und Bernhard Schröder.

Auf dem Landesverbandstag am 20.05.17 in Hannover war Haus & Grund Stade mit 7 Delegierten vertreten.

Die wöchentliche Rechtsberatung des Vereins wird nach wie vor sehr gut nachgefragt.

Für den entschuldigt fehlenden Kassenführer Wolfgang Schult legte der 1.Vorsitzende Günther Jahnke die Jahresrechnung 2017 nebst Haushaltsplan 2018 vor. In 2017 wurde ein leicht positives Ergebnis erzielt, 2018 ist ein ausgeglichener Haushalt geplant. Die Buchführung wurde von den beiden Kassenprüfern, Barbara Thiemann und Reinhard Klein am 22.01.2018 geprüft. Es gab keine Beanstandungen und so stellte Herr Reinhard Klein den Antrag auf Entlastung des Vorstandes. Dem folgte die Versammlung einstimmig. Beide Kassenprüfer stellten sich für eine weitere Amtszeit zur Wiederwahl und wurden einstimmig von der Mitgliederversammlung gewählt.

Auch der erste Vorsitzende Günter Jahnke, der Kassenführer Wolfgang Schult und die Beisitzerin Claudia Fündling stellten sich zur Wiederwahl und wurden alle drei mehrheitlich von der Versammlung gewählt.

Angeregt wurde die geplante Beitragserhöhung diskutiert. Diese ist u.a. wegen der Erhöhung der Landesverbandsbeiträge notwendig. Seit 7 Jahren sind die Beiträge im Verein Haus und Grund Stade nicht erhöht worden und der Vorstand hofft, dass diese mit der jetzigen Erhöhung über die nächsten Jahre stabil gehalten werden können. Der Vorschlag des Vorstandes wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mit großer Mehrheit angenommen.

Zeitlich den größten Teil der Versammlung nahm der Vortrag vom Landesverbandschef Dr. Horst zum Thema „Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“ ein.

Zu Beginn seiner Ausführung beschrieb der Verbandsvorsitzende die einzelnen rechtlichen Auswirkungen einer Trennung und unterschied dabei zwischen Ehegatten, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen , bzw. verheirateten Lebenspartnern. Aufbauend darauf widmete sich der Referent der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Immobilien und unterschied dabei wieder zwischen den vorgenannten Möglichkeiten der Lebensgemeinschaften. Hier stand die Frage im Vordergrund, wer vorhandenes Immobilieneigentum nach dem Gesetz oder im Falle von trennungs- und scheidungsbedingten Vereinbarungen erhält.
Einen eigenen Abschnitt widmete der Referent in seinem Vortrag der Zuweisung der bisherigen selbst bewohnten Wohnung z.B. einer Eigentumswohnung oder aber
einer Mietwohnung.

Spannend sei auch die Betrachtung für vermieteten Grundbesitz, so Dr. Horst.
Hier sei zwischen der Position des Vermieters, der sich trenne oder scheiden lasse, und der Lage für trennungswillige Mieter zu unterscheiden. Auch das Mietrecht unterscheide zwischen Ehegattenverhältnissen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und schließlich zwischen eingetragenen bzw. verheirateten Lebenspartnern, wie der Referent hervorhob.

Besonderes Augenmerk legte Dr. Horst auf die vermögensrechtlichen Auswirkungen erfolgter Trennungen und Scheidungen im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigungen für eine weiter bewohnte Wohnung einschließlich der Hausnebenkosten. Auch laufende und neu aufgenommene Hauskredite seien trennungsbedingt abzuwickeln. Erbrachte Tilgungsleistungen nach der Trennung seien den Ex-Partnern zuzuordnen. Dies gelte auch für Lebensversicherungen als Kreditsicherungsmittel. Schließlich komme es bezogen auf Immobilien auf den Wohnwert bei der Bemessung des Unterhalts an.

Mit einer abschließenden Betrachtung zur weiteren Behandlung ehemals gemeinsamer Konten und Kontovollmachten sowie (gegenseitig) berechtigten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen schloss Herr Dr. Horst seine Ausführungen.

Herr Bernhard Schröder (Ehrenvorsitzender) wies auf die Probleme auch menschlicher Art bei Trennung und Scheidung hin. Er gab den Hinweis auf den Einsatz bzw. die Inanspruchnahme von Mediatoren um Härten zu vermeiden und sich nach Möglichkeit außergerichtlich zu einigen.


Einen Tag vor der Versammlung hat das Bundesverfassungsgericht ein spektakuläres Urteil zur Grundsteuer gefällt. Auch hierzu nahm der Landesverbandsvorsitzende Dr. Horst Stellung. Er bestätigte, dass das jetzige Verfahren nicht die aktuelle Wertentwicklung in unterschiedlichen Lagen der Immobilien wieder spiegelt. Die Berechnung erfolgt auf Basiswerten von 1964 /1934. Er betonte, dass die Gemeinden und Städte die Grundsteuer in den letzten Jahren über z.B. Hebesätze in die Höhe getrieben haben um Haushaltsdefizite auszugleichen.

Haus & Grund wird darauf achten, dass die jetzt nötige vom Gesetzgeber geforderte Neuberechnung keine weitere Erhöhung zur Folge hat.
An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an.

Insgesamt konnte der Vorsitzende von Haus & Grund Stade, Günther Jahnke auf eine gut besuchte und interessant ablaufende Veranstaltung zurückblicken.

© Karl-Heinz Tietjen (Schriftführer)

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