Home > Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
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Am 07.09.2022 begrüßte
der 1. Vorsitzende des Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer
zur Mitgliederversammlung im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in
Stade. Der Vorstand freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins,
Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing. Jens Bossen
des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen zu dürfen. Herr RA Schröder ging in seinem Geschäftsbericht auf ein BGH-Urteil
zur fristlosen Kündigung unter Berücksichtigung der Schonfristenregelung
ein. Danach wird empfohlen, eine fristlose Kündigung wegen rückständiger
Mieten auch gleichzeitig Die Jahresrechnung 2021 wurde durch den Kassenführer Herrn Wolfgang Schult vorgetragen und konnte mit einem Überschuss verbucht werden. Für das Jahr 2022 wird ein ähnliches Ergebnis erwartet, auch wenn einige Kostenerhöhungen zu erwarten sind. Die Mitglieder zeigten sich hierüber sehr erfreut. Die Kassenprüfung erfolgte durch den Kassenprüfer Herrn Reinhard
Klein. Es wurden Salden und Belege stichprobenweise auf Richtigkeit und
ordnungsgemäßer Zuordnung geprüft. Es wurden keine Unstimmigkeiten
festgestellt und für die hervorragende Buchführung ein großes
Lob ausgesprochen. Dem Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig
Entlastung erteilt. Herr Jahnke verwies auf unsere Homepage sowie den YouTube-Kanal
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, auf dem wohnungsmarktorientierte
Fragen durch Herrn RA Dr. Hans Reinold Horst beantwortet werden und diverse
Beiträge zur Verfügung stehen. Zur Grundsteuererklärung wurden von Herrn Jahnke einige Fragen beantwortet und diesbezüglich auch auf den YouTube-Kanal des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen hingewiesen. Herr Dipl.-Ing. Jens Bossen – Fachbereichsleiter Stadtplanung
und Hochbau der Stadt Stade hielt einen Vortrag zu den geplanten „Stadtentwicklungsprojekten“. Für die Altstadtsanierung stehen 20. Mio. Euro für die nächsten
10 – 15 Jahre zur Verfügung. Davon trägt 1/3 die Stadt
und 2/3 Land und Bund. Es haben sich bereits viele Eigentümer zu
Sanierungszwecken angemeldet.
Der Lärmschutz an der Bahn muss durch Grundrissplanungen und Fenster
der Neubauten erfolgen. Hierfür kann die Deutsche Bahn nicht verpflichtet
werden. In der Heidesiedlung ist vorgesehen, kompaktere und höhere
Baukörper zu schaffen. Dadurch soll die Wohnqualität durch größere
Grünflächen verbessert werden. Klassische Einfamilienhäuser
wird es dort nicht mehr geben. |
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