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Energiewende: Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 - nur „Theaterdonner“?

(ho) Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ordentlich für Wirbel bei Hauseigentümern gesorgt. Allerdings: „Reiner Theaterdonner“ sind seine Pläne durchaus nicht.

Der Entwurf:

Der „Habeck-Entwurf“ will den Einbau neuer reiner Gas- und Ölheizungen ab dem 1. Januar 2024 verbieten. Vorhandene Systeme rein auf Basis der genannten Energieträger dürfen zunächst weiter betrieben werden. 30 Jahre nach ihrem Einbau müssen sie getauscht werden, auch wenn sie weiterhin reibungslos funktionieren. Fangen sie an zu „knattern“, dürfen sie repariert werden. Auch in diesem Falle gilt dann die genannte Altersgrenze für ihren Betrieb von 30 Jahren seit ihrem Einbau. Können Sie nicht mehr repariert werden, müssen sie also ersetzt werden, sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:
Entweder man schwenkt auf Heizsysteme mit Warmwasseraufbereitung um, die mit rein regenerativer Energie betrieben werden (Sonne, Wasser, Wind, Erdwärme, Biomasse, Holzpellets/Holzschnitzel, Strom, Wasserstoff), oder man wählt einen „hybriden Weg“.
65 % der verbrauchten Energie müssen dann regenerativ sein und zum Beispiel durch Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Solarthermie, Stromheizkörper oder durch Fernwärmeheizungen verwertet werden, 35 % des Verbrauchs dürfen weiter aus fossilem Brennstoff (Gas, Öl, Kohle) bestritten werden.

Neubauten sollen mit Wärmepumpen als „Standardlösung“ ausgerüstet werden, oder mit Stromdirektheizungen oder schließlich mit Fernwärmeanschluss. Für Bestandsgebäude käme auch eine Biomasseheizung als Alternative hinzu. Entscheidet man sich hier für Holz als Energieträger, sollte eine davon ausgehende Feinstaubbelastung nicht aus dem Blick geraten!

Lässt sich das bautechnisch, wirtschaftlich oder von den verfügbaren Kapazitäten an Baumaterial und Handwerkerterminen nicht sofort bewerkstelligen, sind zwei Übergangslösungen vorgesehen: Der Hauseigentümer entscheidet sich für eine Wärmepumpe, die den Energiebedarf regenerativ zu 65 % deckt. Dann darf er noch 3 Jahre lang ersatzweise eine Brennwertheizung mit fossilen Energieträgern betreiben, bis die Wärmepumpe eingebaut sein muss. Oder er entscheidet sich für einen Anschluss an das Fernwärmenetz. Dann gilt bis zum geplanten Anschluss eine Übergangsfrist für den ersatzweisen weiteren Betrieb einer Brennwertheizung von 5 Jahren.
In jedem Fall ist die bereits nach aktuellem Recht geltende Höchstbetriebsdauer von 30 Jahren seit dem Heizungseinbau zu beachten.

Unabhängig davon soll der Betrieb reiner Gas- und Ölheizungen spätestens 2045 verboten werden, um die erstrebte Klimaneutralität im Gebäudebereich durch energetische Ertüchtigung zu gewährleisten und dazu jeden CO2-Ausstoß beim Verbrauch von Heizenergie sowie von Energie zur Warmwasseraufbereitung zu vermeiden.

Ausnahmen:

Für Mehrfamilienhäuser ohne Zentralversorgung und mit Gasetagenheizung gilt eine Übergangsfrist von insgesamt 6 Jahren, also bis zum Jahre 2030. Aber: beim Ausfall der ersten Gasetagenheizung muss binnen 3 Jahren eine Heiztechnik nach den neuen Anforderungen realisiert werden, wenn es bei der wohnungsbezogenen Einzelversorgung bleiben soll. Möchte man auf eine Zentralversorgung umschwenken, gibt es dafür dann weitere 3 Jahre Zeit.
Nur in Härtefällen, in denen der Umstieg für den Hauseigentümer „aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar“ ist, kann von den neuen Pflichten befreit werden. Nähere Regelungen dazu sind unklar.

Die Bewertung der Baubranche - „völlig unrealistisch“!

Die Baubranche - zusammengefasst aus Industrie und Handwerk – berichtet, das im Jahre 2022 bei 1 Million verbauter Heizungen in Deutschland 2/3 reine Gas- und Ölheizungen installiert wurden. Denn viele Gebäude sind bautechnisch noch nicht aufnahmefähig für moderne Heizsysteme, die mit regenerativer Energie betrieben werden. Das gilt insbesondere für den erstrebten Betrieb von Wärmepumpen. Bausanierungen werden also vorgreiflich nötig sein. Dazu werden Handwerkerressourcen, Baumaterialien und Ausführungstermine benötigt, so Christoph Blepp, Berater in der Baubranche im WDR 5 Morgenecho – Interview sm 06.03.2023.
Und weiter: Sollen ab 2024 verstärkt Wärmepumpen verbaut werden, müssen also mehr Gebäudesanierungen vorgreiflich erfolgen. Die dafür notwendigen Handwerkerkapazitäten fehlen. Schon deshalb ist der Habeck-Entwurf als unrealistisch zu bewerten.

Schon jetzt existiert das Ziel, bis zum Jahre 2045 in Deutschland klimaneutral zu werden. 40 % der CO2-Emissionen sollen dabei aus dem Gebäudebestand kommen. Das bedeutet, dass es dann im Jahre 2045 tatsächlich keine betriebenen Gas- und Ölheizungen mehr geben soll. Wenn sie vor allem durch Wärmepumpen und durch Photovoltaiksysteme ersetzt werden sollen, müssen sie in der ausreichenden Zahl vorproduziert worden sein. Die Industrie baut entsprechende Produktionskapazitäten in beiden Bereichen auf. Dies aber über Nacht schon bis zum Jahre 2024 nicht möglich. Den Vorstellungen Robert Habeck‘s fehlt deshalb eine realistische Grundlage. Für eine realistische Umstellung ist folgendes zu bedenken:
in Deutschland existieren ca. 41 Millionen Haushalte; davon werden 30 Millionen Haushalte mit Gas- und Ölheizungen versorgt. Lassen sich von den verfügbaren Kapazitäten 1 Million Heizungen pro Jahr tauschen, wären bis zu einem vollständigen „Roll Over“ 30 Jahre notwendig!

Die Bewertung von Haus & Grund:

Mit dem Hinweis auf fehlende Industriekapazitäten, Handwerkerüberlastungen und ein wirtschaftlich untragbares wie unzumutbares Finanzopfer bewertet auch Haus & Grund den Entwurf kritisch..

„Der Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zeigt, dass Minister Habeck bei der Energiewende im Gebäudebestand ausschließlich auf Zwang und Verbote setzt. Die soziale Marktwirtschaft hat hier offenbar keinen Platz mehr. Das wird für viele Menschen gerade in älteren Einfamilienhäusern unbezahlbar. Jetzt hilft nur noch ein konsequentes Eingreifen des Bundeskanzlers“, so Verbandspräsident Dr. Kai H. Warnecke.
Auch der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft warnt vor Überteuerung und Kapazitätsengpässen.

© Dr. Hans Reinold Horst

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