Home > Nds. Bauordnung ab 1.1.2024
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(ho) Die Niedersächsische Landesregierung erleichtert die Installation von Solaranlagen (Photovoltaik und Solothermie). Regelungen werden auch für freistehende Wärmepumpen geschaffen. So sieht es die neue Landesbauordnung vor, die am 28. Juni 2023 in Kraft getreten und ab dem 1. Januar 2024 zu beachten ist (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 21. Juni 2023 in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 11/2023, Seite 107). Die wesentlichen Änderungen wie folgt: Grenzabstände für Solaranlagen fallen, nicht nur dann, wenn sie auf Dächern errichtet sind, sondern auch dann, wenn sie integrierter Bestandteil von Einfriedungen sind. Dasselbe gilt für die bauordnungsrechtlich bislang vorgeschriebenen Grenzabstände für freistehende Wärmepumpen. Nachbarrechtliche und immissionsschutzrechtliche Gegebenheiten werden nicht verändert und bleiben bestehen. Die bislang nur für Photovoltaikanlagen geltenden Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung werden auf „Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung“ erweitert. Damit wird auch die Solothermie eingeschlossen. Der Unterschied: Photovoltaikanlagen produzieren Strom, Solothermie produziert Wärme. Die Neuerungen zur energetischen Gebäudeausstattung im Einzelnen:
Schon bisher zeigte auch das Nds. Klimagesetz die Pflicht zum Bau von Fotovoltaikanlagen auf gewerblichen Immobilien. Analog zur neuen Nds. Bauordnung soll nach einer neuen Fassung des landeseigenen Klimagesetzes nun ab 2024 auch für Neubauten des Landes gelten, ab Januar 2025 auch für private Neubauten, ebenso bei grundlegenden Dachsanierungen. Auch hier soll es in Härtefällen Ausnahmen von der Solardachpflicht geben.
© Dr. Hans Reinold Horst |
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