Home > Mietkündigung: „Fuck You!“
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(ho) Der lebensbejahende Junggeselle
M ist Wohnungsmieter. Sein Vermieter V behauptet, er lebe mit
einer blonden und einer dunkelhaarigen Frau zusammen, ohne vorher
um Erlaubnis gefragt oder Informationen zu beiden weiblichen Personen
mitgeteilt zu haben. Sein Hausverwalter kontrolliert und befragt Besucher
nach dem Zweck und Ziel ihres Besuches. Die Verhältnisse schaukeln
sich hoch. Auf die „gefühlten“ Missstände angesprochen
entfährt unserem Junggesellen gegenüber dem Hausverwalter die
Äußerung „Fuck You!“ "So schlimm war‘s doch wohl nicht", so der Grundtenor des Urteils. Von einer unerlaubten Überlassung von Wohnungsteilen, bzw. von einer unerlaubten Untervermietung könne keine Rede sein, auch wenn die dunkelhaarige Dame – die feste Freundin von M - einen eigenen Wohnungsschlüssel besitze und benutze. Man besuche sich eben nun einmal häufig. Sie selbst habe eine eigene Wohnung, was nachgewiesen wurde. Die blonde Dame nun wiederum sei nicht die Freundin von M, sondern ihre Freundin, so die Zeugenaussage der „Dunkelhaarigen“. Sie komme halt manchmal mit, um M zu besuchen. Das sei nicht vertragswidrig, so die Ableitung des Amtsrichters. Auch die genannte streitgegenständliche Äußerung des M gegenüber dem Hausverwalter des V sei als jugendsprachlich verbreitete Unmutsäußerung nicht geeignet, die ausgesprochene Kündigung zu begründen. Insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits sei sie nicht derartig schwerwiegend und ehrverletzend, dass sie ein weitergeführtes Mietverhältnis unzumutbar mache. Na dann, … Narrenfreiheit für Mieter? Das
passt ja zum Karneval als 5. Jahreszeit. Nähere Informationen zum „Benimmkodex“ in Mehrfamilienhäusern enthält die Broschüre „Streit im Mehrfamilienhaus“, 2. Auflage 2020, 338 Seiten DIN A5 gebunden, ISBN 978-3-96434-012-2, Preis 21,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, zu beziehen über Haus und Grund Stade. © Dr. Hans Reinold Horst |
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