Auch wenn Klimaschutz mit dem Einsatz
erneuerbarer Energien in aller Munde ist: Was ist, wenn geschützte
Bäume geplante Solaranlagen verschalten? Dann kann man sie
nicht oder nur sehr eingeschränkt betreiben. Was hat dann Vorrang,
der Klimaschutz oder der Baumschutz? In beiden Fällen geht es um
den Schutz der Natur. Deshalb kommt der Solaranlage nicht automatisch
Vorrang gegenüber dem Baumschutz zu. Darauf weist jetzt Haus &
Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf
vom 27.12.2023 (Az.: 9 K 7173/22) hin.
Dazu erklärt Vorstand Günther Jahnke:
„Der Einsatz von Solarenergie ist wichtig für die Umwelt, werden
dadurch doch die Ozonbelastung und der CO2-Ausstoß verringert.“
Vor allem erzielt man einen sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieressourcen.
Genauso wichtig ist aber die Erhaltung von Bäumen, die unter Schutz
gestellt werden.
Die Begründung des Gerichts:
In dem Rechtsstreit geht es um den abgelehnten Antrag auf Erteilung
einer Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer
geplanten Solaranlage sprichwörtlich „im Weg steht“.
Das Gericht sieht keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von
Solarenergie, sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz
und einem Umstieg auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig.
Das sei ein Abwägungsprozess, bei dem alle Umstände und alle
Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie des Natur-
und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes zu gewichten
seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.
Dazu der Rat von Haus & Grund Stade:
Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen
zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer
sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige
Form- und Pflegeschnitte für den Baum und ein vielleicht anders gewählter
Standplatz für die Solaranlage Verschattungsprobleme von vornherein
vermeiden oder doch zumindest so einschränken können, dass ein
effektiver Einsatz der Solaranlage möglich wird.
„Aus Sicht beider Nachbarn ist dann eine nachbarliche
Vereinbarung, möglichst schriftlich niedergelegt, das Mittel der
Wahl, um zukünftig Rechtssicherheit und Betriebssicherheit für
die Solaranlage zu schaffen“, erläutert Vorsitzender
Jahnke abschließend.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Stade.
Haus & Grund Stade ist
über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten
Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Stade e.V.
Herrn Günther Jahnke
- Vorsitzender -
Salzstr. 18,
21682 Stade
Tel. 04141-2050,
Fax: 04141-7882609
E-Mail: info@haus-und-grund-stade.de
© Dr. Hans Reinold Horst
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