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Mitgliederversammlung von Haus & Grund Stade e.V.


(vlnr: Mathias Schröder, Dr. Hans Reinold Horst, Günther Jahnke)

Update Mietrecht 2025 im Fokus

Haus & Grund Stade lud seine Mitglieder zur jährlichen Versammlung in die Gaststätte „Vier Linden“ in Schölisch ein, um über aktuelle Themen der Wohnungswirtschaft zu informieren. Vorsitzender Günther Jahnke eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder sowie Gäste, darunter den renommierten Rechtsexperten Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen.

Haus & Grund Stade freut sich über stetig steigende Mitgliederzahlen, was den Mitgliederzuwachs in 2024 mit 106 neuen Mitgliedern wieder spiegelt. Am 31.12.2024 verfügte der Verein über 1.646 Mitglieder. Kassenführer Wolfgang Schult konnte das Jahr 2024 wieder mit einem Überschuss abschließen.

Rechtsanwalt Mathias Schröder bestätigte die gute Auslastung seiner Rechtsberatung und die Beratungen in der Geschäftsstelle durch Heike Janßen. Als Kassenprüfer wurden Barbara Thiemann und Reinhard Klein in ihrem Amt bestätigt. Des Weiteren wurden RA Mathias Schröder als 2. Vorsitzender sowie Frank Fündling und Thomas Nehrke als Beisitzer wiedergewählt.

Aus dem aktuellen Koalitionsvertrag geht Dr. Horst auf die Themen Neubauförderung, Sanierung bestehenden Wohnraums und steuerliche Verbesserungen, sowie die Abschaffung des Heizungsgesetzes und das neue Gebäudeenergiegesetz ein. Dieses soll flexibler und einfacher werden.
Weiteres Thema ist die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten, die auch für Stade gilt. Für Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen ohne Mietspiegel gilt eine Kappungsgrenze von 15 %, anstatt der bisherigen 20 %. Ohne Mietspiegel müssen Vergleichswohnungen genannt werden, was sich manchmal als sehr schwierig gestaltet. Hierbei muss es sich um Bestandsmieten handeln und nicht um Mietangebote aus dem Internet. Die Kündigungs-Sperrfrist für die Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum beträgt 5 Jahre. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist möglich, wenn mindestens 2 Monatsmieten ausstehen, oder 1 Betrag, der 2 Monatsmieten übersteigt. Es sollte fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt werden.
Hierzu kamen aus der Versammlung noch einige Wortmeldungen bezüglich der Mietpreisbremse, Gebäudevorschriften, Index- und Staffelmiete.

Dr. Horst bedankt sich recht herzlich bei unserem Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder für seine Einführung in den Aufsichtsrat des Landesverbandes und Unterstützung in den letzten 20 Jahren. Aus der gemeinsamen Zusammenarbeit auch während der Aufsichtsratstätigkeit von Bernhard Schröder im Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist eine tiefe Freundschaft entstanden.

Günther Jahnke bedankt sich bei Dr. Horst für seine umfangreichen Ausführungen und
lädt alle Mitglieder und Gäste zum Landesverbandstag am 30.08.2025 im STADEUM ein.

© Haus & Grund Stade

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