
(vlnr: Mathias Schröder, Dr. Hans Reinold
Horst, Günther Jahnke) |
Update Mietrecht 2025 im Fokus
Haus & Grund Stade lud seine Mitglieder zur jährlichen
Versammlung in die Gaststätte „Vier Linden“ in
Schölisch ein, um über aktuelle Themen der Wohnungswirtschaft
zu informieren. Vorsitzender Günther
Jahnke eröffnet die Sitzung und begrüßt
die anwesenden Mitglieder sowie Gäste, darunter den renommierten
Rechtsexperten Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen.
Haus & Grund Stade freut sich über stetig steigende
Mitgliederzahlen, was den Mitgliederzuwachs in 2024 mit
106 neuen Mitgliedern wieder spiegelt. Am 31.12.2024 verfügte
der Verein über 1.646 Mitglieder. Kassenführer Wolfgang
Schult konnte das Jahr 2024 wieder mit einem Überschuss
abschließen.
Rechtsanwalt Mathias Schröder bestätigte
die gute Auslastung seiner Rechtsberatung und die Beratungen in
der Geschäftsstelle durch Heike Janßen.
Als Kassenprüfer wurden Barbara Thiemann und
Reinhard Klein in ihrem Amt bestätigt. Des
Weiteren wurden RA Mathias Schröder als 2.
Vorsitzender sowie Frank Fündling und Thomas
Nehrke als Beisitzer wiedergewählt.
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Aus dem aktuellen Koalitionsvertrag
geht Dr. Horst auf die Themen Neubauförderung, Sanierung bestehenden
Wohnraums und steuerliche Verbesserungen, sowie die Abschaffung
des Heizungsgesetzes und das neue Gebäudeenergiegesetz ein.
Dieses soll flexibler und einfacher werden.
Weiteres Thema ist die Mietpreisbremse in angespannten
Wohnungsmärkten, die auch für Stade gilt. Für Mieterhöhungen
bei laufenden Mietverhältnissen ohne Mietspiegel gilt eine
Kappungsgrenze von 15 %, anstatt der bisherigen 20 %. Ohne Mietspiegel
müssen Vergleichswohnungen genannt werden, was sich manchmal
als sehr schwierig gestaltet. Hierbei muss es sich um Bestandsmieten
handeln und nicht um Mietangebote aus dem Internet. Die Kündigungs-Sperrfrist
für die Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum
beträgt 5 Jahre. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug
ist möglich, wenn mindestens 2 Monatsmieten ausstehen, oder
1 Betrag, der 2 Monatsmieten übersteigt. Es sollte fristlos
und hilfsweise fristgerecht gekündigt werden.
Hierzu kamen aus der Versammlung noch einige Wortmeldungen bezüglich
der Mietpreisbremse, Gebäudevorschriften, Index- und Staffelmiete.
Dr. Horst bedankt sich recht herzlich bei unserem Ehrenvorsitzenden
Bernhard Schröder für seine Einführung
in den Aufsichtsrat des Landesverbandes und Unterstützung in
den letzten 20 Jahren. Aus der gemeinsamen Zusammenarbeit auch während
der Aufsichtsratstätigkeit von Bernhard Schröder im Landesverband
Haus & Grund Niedersachsen ist eine tiefe Freundschaft entstanden.
Günther Jahnke bedankt
sich bei Dr. Horst für seine umfangreichen Ausführungen
und
lädt alle Mitglieder und Gäste zum Landesverbandstag am
30.08.2025 im STADEUM ein. |