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Drückt der kommunale Energieversorger seinen Endkunden zu hohe Preise für den Bezug von Fernwärme auf, kann er zurückgepfiffen werden. Darauf weist jetzt Haus & Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des Landgerichtes (LG) Wuppertal vom 03.04.2025 (Az. 5 O 162/23) hin. Dazu erklärt Vorsitzender Günther Jahnke: „Seit Ausbruch des Ukrainekrieges am 24.02.2022 hat der Energieversorger in dem entschiedenen Fall die Fernwärmepreise in den letzten 3 Jahren verzwölffacht, von 3,49 Cent in 2021 auf 43,32 Cent pro Kilowattstunde in 2023. Die Argumentation des Energieversorgers: Der Fernwärmepreis hänge am Gaspreis. Und der habe sich in dem fraglichen Zeitraum wegen der Energiekrise brachial verteuert Das Gericht sieht diese Argumentation als ungerechtfertigt an. Die Folge: Der Energieversorger muss ca. 350.000 € zurückzahlen. Die Begründung des Gerichts: Hintergrund: Dazu der Rat von Haus & Grund Stade: „Verbraucher sollten ihre
Fernwärmerechnungen in den letzten Jahren ab 2022 im Hinblick auf
Preisverteuerungen genau prüfen; unsere Mitglieder können das
gemeinsam mit uns erledigen.“ Und: Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Stade. Haus & Grund Stade ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Pressekontakt: © Dr. Hans Reinold Horst |
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