Home > Wohnungseigentum: Gerichtsurteil? Interessiert uns nicht!
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| (ho) Die Gemeinschaftsanlage besteht
aus zwei Gebäuden. Eigentümer E verlangt einen Schlüssel
zum Raum, in dem sich die Versorgungseinrichtungen der Gemeinschaft befinden.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) schüttelt per
Beschluss den Kopf und verwehrt den Zugang. Dagegen klagt er erfolgreich;
das Gericht ersetzt den Beschluss. Das Urteil wird rechtskräftig. In der Berufungsinstanz spricht das LG Frankfurt/Main die Klage zu (Urteil
vom 28.8.2025 - 2-13 S 37/24, IMR 2025, 458). Der angefochtene Beschluss
entspreche nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 18 Abs.
2 WEG) und sei daher als unwirksam aufzuheben. Lesetipp: © Dr. Hans Reinold Horst |
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