Home > Erbrecht: Ehescheidung
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| (ho) Die Eheleute M und F beantragen die Scheidung. Es kommt zur mündlichen Verhandlung des Scheidungstermins. Danach wird die Scheidung nicht weiter betrieben. 18 Jahre lang herrscht Stillstand, dann stirbt der Mann. Flugs nimmt die Ehefrau E ihren Scheidungsantrag zurück und fordert das Erbe. Der BGH hat das letzte Wort. Er erteilt der Ehefrau E eine Abfuhr (BGH, Beschluss vom 13.05.2026 – IV ZB 7/25; NJW 2026, 1950). Trotz des seit langer Zeit nicht betriebenen Scheidungsverfahrens sei die Frage der Erbberechtigung nach § 1933 BGB zu beurteilen. Nach Satz 1 der Vorschrift ist sowohl das Erbrecht des überlebenden
Ehegatten wie auch sein Recht auf ein gesetzliches Vorausvermächtnis
ausgeschlossen, wenn beim Tod des Ehegatten die Voraussetzungen für
die Scheidung der Ehe vorliegen und der Verstorbene die Scheidung beantragt
oder ihr zumindest zugestimmt hatte. Alles in allem: © Dr. Hans Reinold Horst |
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