ROLAND - Ihr Rechtsschutz-Partner
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist seit Juli 1995 der
Rechtsschutz-Partner des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen.
ROLAND bietet allen Mitgliedern von von Haus & Grund Stade
die Möglichkeit eine Rechtsschutz-Versicherung speziell für
die Bedürfnisse als Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken
abzuschließen.
Damit Sie aus Kostengründen nicht auf Ihr gutes
Recht verzichten müssen, sorgt ROLAND für die gerichtliche
Wahrnehmung Ihrer Interessen und übernimmt die Kosten; die
außergerichtliche Beratung übernimmt Haus & Grund
Stade.
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Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter
und dinglich Nutzungsberechtigter von versicherten Wohnungen und
Grundstücken.
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Was ist versichert?
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
Zugeschnitten auf Ihr spezielles Risiko besteht z. B. Rechtsschutz
für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Vermiet- und Verpachtverhältnissen. Versicherungsschutz besteht
also auch für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
wegen Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden sowie
Gebäudeteilen.
Straf-Rechtsschutz vor Gerichten
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, ein Vergehen fahrlässig
begangen zu haben. Dies kommt z. B. dann vor, wenn der Eigentümer
seiner Streupflicht im Winter nicht nachkommt und ein Dritter verletzt
wird.
Odnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vor Gerichten
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, eine Ordnungswidrigkeit
fahrlässig begangen zu haben, z. B. bei Lärmbelästigung
wegen Baumaßnahmen.
Zusatzangebot
Sie können Ihren Versicherungsschutz auch individuell erweitern
– ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf!
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für das Durchsetzen und die Abwehr von Ansprüchen,
z. B. aus Reparaturverträgen mit Handwerkern, die die versicherte
Wohneinheit bzw. das Haus betreffen:
- bei der Renovierung einer Wohnung gibt es Streit mit dem Handwerker
über Mängel an seiner Arbeit
- aus einem Wartungsvertrag für den Fahrstuhl ergeben sich
Streitigkeiten wegen unzureichender Arbeit
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen
Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wenn
es z. B. um laufende Gebühren für die Grundstücksver-
und -entsorgung geht:
- Die Müllgebühren sollen erhöht werden, weil
die falsche Personenanzahl im Haushalt zugrunde gelegt wird.
- Bei der Erhebung der Grundsteuer liegt eine falsche Bemessungsgrundlage
vor.
Nicht versichert sind Erschließungs- und Anliegerabgaben.
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Ihr finanzieller Rückhalt
- Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall bis zu
150.000 €.
- Rechtsanwalt und Gericht:
Wir zahlen die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes
und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten.
- Sachverständige und Zeugen:
Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen
und Sachverständige sind mitversichert.
- Nebenkläger und Gegenseite:
Die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern,
soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen,
zahlen wir.
- Selbstbeteiligung:
Der Versicherte übernimmt
je Rechtsschutzfall und Leistungsart eine Selbstbeteiligung von
10 % der Kosten,
mindestens 125 €, jedoch höchstens 500 €
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Beispiel:
Ortsübliche Vergleichsmiete >> |