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Urlaub in der Geschäftsstelle
Wegen des Urlaubs der Geschäftsstellenleiterin Heike
Janßen bleibt die Geschäftsstelle in der Zeit vom
31.07. – 04.08.2023 und vom 18.09. –
06.10.2023 geschlossen.
Die Rechtsberatung (mittwochs von
15.00 – 19.00 Uhr) durch RA Mathias Schröder
findet während dieser Zeit jedoch statt.
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Bitte
vormerken:
Die Rechtsberatung durch RA Mathias Schröder fällt
an folgenden Terminen aus:
Mittwoch, 13.09.2023.
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Einladung
zur Gemeinschaftsfahrt:
Der Verein führt am Mittwoch, dem 06. September
2023 seine traditionelle Gemeinschaftsfahrt
für Vereinsmitglieder und deren Angehörige durch.
In diesem Jahr ist eine
Fahrt mit der Schwebefähre
in Osten und eine
Schifffahrt mit der „Mocambo“ auf der Oste vorgesehen.
Ablauf
der Gemeinschaftsfahrt>>
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Vorankündigung:
Weitere Vereinsveranstaltungen 2023
Sonderveranstaltung/Podiumsdiskussion am 13.11.2023,
18.30 Uhr
in der Gaststätte „Vier Linden“ in Stade-Schölisch
zum Thema: „Schimmel und kein Ende“ Die Einladung
zu dieser Veranstaltung erfolgt mit den Vereinsmitteilungen
III/2023.
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Neue Nds. Bauordnung ab 1.1.2024
Einsatz erneuerbarer Energien und verdichtetes Bauen erleichtert,
Verfahrenshürden abgebaut
Die Niedersächsische Landesregierung erleichtert die
Installation von Solaranlagen (Photovoltaik und Solothermie).
Regelungen werden auch für freistehende Wärmepumpen
geschaffen. So sieht es die neue Landesbauordnung vor, die
am 28. Juni 2023 in Kraft getreten und ab dem 1. Januar 2024
zu beachten ist (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen
Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung
der Schaffung von Wohnraum vom 21. Juni 2023 in Kraft getreten
(Nds. GVBl. Nr. 11/2023, Seite 107).
Die
wesentlichen Änderungen wie folgt >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Wespennest ist Vermietersache
Kosten für die Entfernung von Wespennestern können
nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern
zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten.
Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München,
Urteil vom 24.06.2011 - 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). Kann
der Mieter einfach einen Schädlingsbekämpfer beauftragen,
ohne den Vermieter vorher zu fragen?
weiter >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Schuhe im Treppenhaus
Die Mieterin stellt in den gemeinschaftlichen Hausflur Schuhe
ab. Die Vermieterin mahnt sie mehrfach erfolglos ab und erhebt
sodann Entfernungs- und zukünftige Unterlassungsklage.
Das AG Frankfurt (28.04.2022, Az.: 33 C 2354/21) gibt der
Klage statt.
„Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche Vereinbarung
das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet,
dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge,
bei denen es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, die
der Mieter zwar mitbenutzen darf, nur zum Betreten, um zu
der angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen
von Gegenständen jeglicher Art - und so auch
wie vorliegend Schuhe - in diesem Bereich ist von der zweckgebundenen
Nutzung nicht umfasst und gehört nicht zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache.“
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Bild: © Sylvia Horst
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WEG: Verkürzung der Ladungsfrist
Mit Datum vom 11.06.2022 lädt die Verwalterin zur Eigentümerversammlung
am 26.06.2022. Die dort gefassten Beschlüsse werden von
der Klägerin wegen nicht rechtzeitiger Ladung
angefochten.
Das AG Dortmund (08.12.2022, Az.: 514 C 61/22) gibt der Klägerin
Recht. Die Einladungsfrist betrage gemäß
§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG grundsätzlich 3 Wochen.
Eine Ausnahme aufgrund besonderer Dringlichkeit liege nicht
vor. Insbesondere sei der als Begründung angeführte
Termin der Sommerferien bereits seit längerer Zeit bekannt,
so dass eine langfristige vorherige Planung möglich gewesen
wäre.
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Bild: © Sylvia Horst
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Miete und Klimaschutz: „Hitzefrei“?
In einem neu errichteten Einkaufszentrum betreibt Gewerbemieter
G ein Geschäft. Eine Klimaanlage versorgt die Räume
mit 20° C warmer Zuluft. G mindert die Miete mit der Begründung,
die Innentemperaturen in den Räumlichkeiten seien im
Sommer zu hoch. V klagt auf Zahlung der einbehaltenen Mietdifferenz.
weiter
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Bild: © Sylvia Horst
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Miete und Grillvergnügen: Lagerung von Propangasflaschen
Wohnungsmieter M ist „Grillfan“. Dabei schwört
er in seiner „Glaubensrichtung“ auf einen Gasgrill.
Den Grill betreibt er auf seinem Balkon direkt am Haus. Er
lässt ihn, allen Wettereinflüssen ausgesetzt, ständig
auf dem Balkon stehen. Die Propangasflasche bleibt ebenso
ständig angeschlossen. Eine weitere Propangasflasche
lagert „als Vorrat“ im Keller. Ist das erlaubt?
weiter
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Bild: © Sylvia Horst
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Zusammenlegung von Betriebskostenpositionen
Die Vermieterin erstellt für das Jahr 2020 eine Betriebskostenabrechnung,
in welcher sie die Positionen Hausmeister, Garten
und Treppe in einer Position zusammenfasst. Nachdem
die Mieter nicht zahlen, erhebt die Vermieterin Zahlungsklage.
Das AG Hamburg (21.12.2022, Az.: 49 C 149/22) verurteilt
die Mieter unter Herausrechnung der Mischpositionen zur anteiligen
Zahlung. In der Entscheidung vom 06.07.2021 (Az.: VIII ZR
371/19) habe der BGH darauf verwiesen, „dass
es nicht zulässig sei, verschiedene Kostenarten in einer
Abrechnungsposition zu mischen, sondern die Abrechnung
habe sich grundsätzlich an den Ziffern der Betriebskostenverordnung
zu orientieren.“ Die zusammengelegten Positionen Hausmeister,
Garten und Treppe weisen keinen inhaltlichen Zusammenhang
auf, sodass sie getrennt hätten aufgeführt werden
müssen. Da dies nicht erfolgt sei, liege ein formeller
Mangel vor, sodass die anteiligen Kosten nicht zu zahlen seien.
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Bild: © Sylvia Horst
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Landesverbandstag verpasst?
Sie konnten an unserer öffentlichen Kundgebung im Rahmen
unseres Verbandstages 2023 am 03.06.2023 in Walsrode nicht
teilnehmen? Kein Problem. Die Highlights unserer Jahrestagung
können Sie auf unserem verbandseigenen YouTube-Kanal
jederzeit erleben.
- Der Videofilm "Highlights, Zuschauerstimmen
und Impressionen"
zum
Video >>
- Der Videofilm "Festvortrag von Sebastian
Lechner", Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender
der CDU im Niedersächsischen Landtag, ist ebenfalls
bei YouTube online.
zum
Video >>
- Dr. Kai Warnecke spricht zum neuen
Heizungsgesetz auf dem Landesverbandstag 2023 von
Haus und Grund Niedersachsen. Er zeigt die Fehler des Heizungsgesetzes
auf und fordert: das Habecksche Heizungsgesetz muss geändert
werden.
zum
Video >>
- Auf dem Landesverbandstag 2023 von Haus und Grund Niedersachsen
war das neue Heizungsgesetz ein zentrales Thema. Aufsichtsratsvorsitzender
Timm Voss zeigt Stärken und Schwächen
des neuen Heizungsgesetzes auf.
zum
Video >>
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(auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).
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Bild: © Sylvia Horst
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BGH: Fiktive Mangelbeseitigungskosten
Nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses fordert
die Vermieterin die Mieterin auf, die notwendigen Schönheitsreparaturen
durchzuführen. Nachdem dies nicht erfolgt, verklagt
sie die Mieterin auf Zahlung gemäß Kostenvoranschlag
eines Malerbetriebes.
Der BGH (10.05.2022, Az.: VIII ZR 277/20) bestätigt
seine bisherige Rechtsprechung, wonach „Ansprüche
auf Schadensersatz statt der Leistung im Mietrecht auch mit
den für die Instandsetzung oder -haltung oder für
den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch)
nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen
werden.“ Der Vermieter könne daher die in einem
Kostenvoranschlag enthaltenen Nettokosten
vom Mieter für die Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen
verlangen.
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Bild: © Sylvia Horst
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Kündigungsmöglichkeit
Der Mieter nimmt an mehrstündigen Trinkgelagen mit
lautstarken Unterhaltungen teil, blockiert den Hauseingang
für Mitmieter und spielt laute Musik ab. Im Nachgang
ist eine Geruchsbelästigung mit Urin
festzustellen. Die Vermieterin kündigt das Mietvertragsverhältnis
unter Hinweis auf §§ 546, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Das AG Köln (11.11.2022, Az.: 219 C 95/21) gibt der
Vermieterin Recht. Nach der Zeugeneinvernahme könne das
pflichtwidrige Verhalten an mehreren Tagen bis nachts um 2
Uhr bestätigt werden. Damit liege eine nicht
unerhebliche Pflichtverletzung vor, sodass eine ordentlich
ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt sei.
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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
Am 03.05.2023 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung
in der Gaststätte „Vier Linden“ in Stade-Schölisch
statt. Das Interesse der Mitglieder war sehr groß, sodass
mit über 90 Teilnehmern die Zahl der
angemeldeten Personen weit überschritten wurde.
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Bild: © Sylvia Horst
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„Grill den …“ - wie oft eigentlich?
Will man beim Grillvergnügen seiner Nachbarn selbst
auch mit „gegrillt“ werden? Diese immer wieder
streitige Frage um die „erlaubte Grillfrequenz“
wurde jetzt vom Landgericht (LG) München I erneut entschieden
(Urteil vom 01.03.2023, Az. 1 S 7620/22 WEG). Darauf weist
jetzt Haus & Grund Stade hin.
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Wohnungseigentum: „Bitte wieder genauso“!
Für die Umsetzung gefasster Beschlüsse ist jetzt
nicht mehr der Verwalter zuständig, sondern die Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer selbst (BGH, Urteil vom 16.12.2022
- V ZR 263/21). Was bewegt den BGH zu dieser Klarstellung?
Seinen Anlass zeigt der folgende Fall.
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WEG: Änderung des Verteilungsschlüssels
In der Eigentümerversammlung wird der Beschluss gefasst:
„Der Verteilungsschlüssel soll zukünftig nach
Wohneinheiten geändert werden.“ Wohnungseigentümer
fechten den Beschluss an und beantragen, ihn für ungültig
erklären zu lassen.
Das AG Hamburg (12.12.2022, Az.: 11 C 106/22) erklärt
den Beschluss für nichtig. Der streitgegenständliche
Beschluss widerspreche zunächst ordnungsgemäßer
Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 1, 19 Abs. 1
WEG. Der Beschluss sei in mehrfacher Hinsicht unbestimmt.
Bereits das Wort „zukünftig“ zeige keinen
konkreten Geltungsbeginn auf. Darüber hinaus sei unklar,
welcher Verteilerschlüssel geändert werden solle.
Darüber hinaus sei „eine schon nach dem Inhalt
des Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung
des Schlüssels nicht von der Beschlusskompetenz gedeckt
und daher nichtig.“ Der Antrag der Kläger auf lediglich
Ungültigerklärung des Beschlusses hindere die Entscheidung
des Gerichts, diesen als nichtig zu erklären, nicht.
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Neues Gebäudeenergiegesetz
Haus & Grund wehrt sich - helfen Sie mit:
Brandbrief der Immobilieneigentümer
Zum
Video auf YouTube >>
Habeck‘ s „Heiz-Hammer“: Das ist bis jetzt
beschlossen
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Bild: © Sylvia Horst
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Energiewende:
Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 - nur „Theaterdonner“?
Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes
(GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert
Habeck ordentlich für Wirbel bei Hauseigentümern
gesorgt. Eine Zusammenfassung und die Bewertung von Haus &
Grund:
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Bild: © Sylvia Horst
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Energiewende: häufig gestellte Fragen
Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes
(GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert
Habeck Hauseigentümer verunsichert. Bis jetzt konnten
viele Vorstellungen Habeck‘s einstweilen wieder entschärft
werden. Doch Angst, Verunsicherung und nicht selten auch Wut
sind bei den Betroffenen groß. Das ist durchaus verständlich.
Können wir unsere Häuser denn überhaupt noch
halten, so fragen sich insbesondere ältere und damit
nicht mehr so einkommensstarke Eigentümer.
Ihre
Fragen unsere Antworten >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Warmwassertemperatur als Mietmangel
In der Mietwohnung erreicht das Warmwasser bei einem Vorlauf
von ca. 23,3 l nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca.
40°. Bei einem Vorlauf von ca. 28 l werden 42° nach
ca. 60 Sekunden erreicht. Nach insgesamt 230 Sekunden wird
lediglich eine Temperatur von 50,6° erreicht, eine Temperatur
von 55° wird zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Das AG Brandenburg (13.02.2023, Az.: 31 C 210/21) sieht hierin
einen Verstoß gegen die DIN 1988-200, wonach nach ca.
15 Sekunden 40-43° und nach ca. 30 Sekunden 55° erreicht
werden müssen. Demnach erkennt das Amtsgericht eine Mietminderung
von 5 % der Bruttomiete an.
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Bild: © Sylvia Horst
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Betriebskostenerhöhung - ohne Mietvertrag?
Mir gehört ein Mehrfamilienhaus. Mein Bruder wohnt auch
dort, zahlt aber keine Miete, sondern nur eine „Nebenkostenpauschale“
von 52 € monatlich. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt
es nicht. Mein Bruder meint, die Pauschale wäre viel
zu hoch. Welche Kosten können wie hoch umgelegt werden?
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Bild: © Sylvia Horst
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WEG:
Nichtöffentlichkeit der Versammlung
Die Klägerin rügt in der Beschlussanfechtungsklage
die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, also einer dritten Person.
Dessen Teilnahme sei weder angekündigt noch durch Geschäftsordnungsbeschluss
genehmigt worden.
Das AG Hamburg St. Georg (29.04.2022, Az.: 980 BC 41/21)
weist die Klage ab. Die Klägerin habe auf den Grundsatz
der Nichtöffentlichkeit stillschweigend verzichtet. Sie
habe nämlich weder zu Beginn der Versammlung noch vor
Beschlussfassung die Anwesenheit eines Dritten gerügt.
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Vertraglicher
Ausschluss der Untervermietung
Der Mietvertrag enthält die Vereinbarung: „Der
Vermieter schließt eine Untervermietung aus.“
Im laufenden Mietverhältnis fordert der Mieter von den
Vermietern die Zustimmung zu einer Untervermietung. Nachdem
diese nicht erteilt wird, erhebt der Mieter Zustimmungsklage.
Das AG München (20.12.2022, Az.: 411 C 10539/22) erklärt
die Regelung für unwirksam. Sie verstoße gegen
§ 553 Abs. 3 BGB, wonach eine zum Nachteil des Mieters
abweichende Vereinbarung unwirksam sei. Damit handele es sich
um eine unwirksame Vereinbarung, unabhängig davon, ob
es sich um eine individualvertragliche oder formularvertragliche
Regelung handele.
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Bild: © Sylvia Horst
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Generalvollmacht: Interessenwahrnehmung geschuldet, nicht
aber persönliche Pflege
Ehefrau F und Ehemann M haben sich gegenseitig als Generalbevollmächtigte
für den jeweils Anderen eingesetzt. F erkrankt an paranoider
Schizophrenie. Das Betreuungsgericht setzt eine Betreuerin
ein, obwohl F ihren Mann M mit einer Generalvollmacht zur
Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten bevollmächtigt hat.
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Hohe Betriebskosten: Staat zahlt mit!
Mieter, die jetzt hohe Betriebskostennachforderungen begleichen
müssen, können beim Jobcenter dafür Beihilfe
beantragen. Der Clou: Das geht auch, wenn man bisher sonst
mit Grundsicherungen (Sozialhilfe, Bürgergeld - vorher
Hartz-IV) nichts zu tun hatte.
Dazu
Haus & Grund Stade >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter erstellt innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist
eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.
Nach Ablauf der Frist korrigiert er die Abrechnung, was zu
einer Reduzierung der Nachforderung führt. Die Mieterin
verweigert die Zahlung unter Hinweis auf eine nicht fristgerecht
zugegangene Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter erhebt
Zahlungsklage.
Das LG Berlin (17.06.2022, Az.: 63 S 128/21) bestätigt
das stattgebende Urteil I. Instanz. Die Frist des § 556
Abs. 3 Satz 2 BGB sei mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen
Abrechnung eingehalten. Eine spätere Korrektur, die mit
einer Reduzierung des Nachzahlungsbetrages einhergehe, führe
nicht zu einem Ausschluss. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB verbiete
es dem Vermieter nur, weitere Erhöhungen zulasten des
Mieters geltend zu machen.
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Bild: © Sylvia Horst
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Müllentsorgung: Rückwärtsgang?
Was tun, wenn der Zufahrtsweg zum eigenen Grundstück
recht schmal ist? Dem Fahrer eines schweren Müllfahrzeuges
wird dann einiges abverlangt; vor allem dann, wenn er am Wegesende
nicht einmal wenden kann und deshalb rückwärtsfahren
muss.
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Bild: © Sylvia Horst
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Kabelgebühren
Die Vermieterin rechnet über die Betriebskosten ab
und legt insbesondere Kabelgebühren auf die Mieterin
um. Die Mieterin behauptet, dass entgegen des Übergabeprotokolls
ein Kabelanschluss nicht vorhanden ist und sie tatsächlich
einen solchen auch nicht nutzt.
Das LG Berlin (17.06.2022, Az.: 63 S 128/21) gibt der Vermieterin
recht. Die Kabelgebühren seien von der Mieterin aufgrund
der vertraglichen Regelung zu tragen. Ob die Mieterin den
Anschluss tatsächlich nutze, sei unerheblich. Unterstellt,
ein Kabelanschluss sei nicht vorhanden, handele es sich allenfalls
um einen Mietmangel, den die Mieterin hätte anzeigen
müssen.
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Bild: © Sylvia Horst
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Erbrecht: Erben noch zeitgemäß? Erbrecht abschaffen?
Der Ruf nach der Umverteilung von Vermögen wird
immer lauter. Da werden Gleichheitsgedanken, Gerechtigkeitserwägungen
und vor allem die Sozialisierung von starken wirtschaftlichen
Einbußen durch Pandemie, Energiekrise, Inflation und
international politische Verwicklungen rekrutiert. Überlegungen
zur Revitalisierung des Lastenausgleichsgedankens zur Abmilderung
der Kriegsfolgen werden prominent angestellt. Der wissenschaftliche
Dienst des Deutschen Bundestages prüft, ob dieses System
auf die Umverteilung der Pandemielasten passt.
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Bild: © Sylvia Horst
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Pressemeldung:
Erbschaftsteuer
Soeben wurden die Bewertungsregeln für Immobilien
durch das Jahressteuergesetz 2022 verschärft,
die Steuerfreibeträge bei der Schenkung oder beim Erbe
aber auf dem alten Niveau belassen.So können Sie den
Staat legal „austricksen“!
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Bild: © Sylvia Horst
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Besichtigungsrecht des Vermieters
Die Vermieterin fordert zur Wartung der Gastherme durch
einen Schornsteinfeger sowie zur Nachrüstung der Rauchwarnmelder
Zutritt zur Mietwohnung. Nachdem der Mieter dies verweigert,
erhebt sie Klage.
Das AG Düsseldorf (26.07.2022, Az.: 236 C 127/22) verurteilt
den Mieter zur Gewährung des Zutritts und zwar „durch
Öffnen der Wohnungseingangstür sowie sämtlicher
Zimmertüren.“ Zwar reiche nicht jedweder Anlass,
ein Besichtigungsrecht der Vermieterin zu begründen.
Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB habe der Vermieter
jedoch die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand
zu erhalten. Hierzu zählten die Wartung der Gastherme
sowie die Nachmontage von Rauchwarnmeldern, so dass der Zutritt
zur Wohnung zu dulden sei.
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Bild: © Sylvia Horst
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Wohnungseigentum: Bevor es beim Hausgeld „klemmt“
In Wohnungseigentumsanlagen werden Hausgelder auf der Basis
eines erstellten und beschlossenen Wirtschaftsplans erhoben.
Klar ist dabei, dass diese Wirtschaftspläne auf der Basis
von Vorjahreswerten erstellt werden. Aktuell kommt es zu hohen
Preissteigerungen durch Inflation und durch Energieverknappung.
Was bedeutet das für das Hausgeld?
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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
Am 07.09.2022 begrüßte der 1. Vorsitzende des
Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung
im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in Stade. Der Vorstand
freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins,
Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing.
Jens Bossen des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen
zu dürfen.
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese:
Sonderveranstaltung am 20.11.2019
Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der
Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der
Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“
eingeladen.
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Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund
Niedersachsen
Mit den Kernforderungen
zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen
fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus &
Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.
Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf,
dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten,
Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum
Stade
Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung
führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in
Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung
in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06.
konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund
einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die
Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“
in Stade ein.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Kündigungsgründe und Fristen
Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten
begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar
Jürgen Lindner.
Kündigungsgründe
und Fristen >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter
nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen
Rathauses.
Zum
Tagesausflug mit Bildern >>
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Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian
Pape
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Sonderveranstaltung
Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung
– was müssen Vermieter wissen?“
Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“
konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte
Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte,
wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese:
Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018
„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“
war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade
e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung
am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten
konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
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Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder
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Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen
Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine
Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und
Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in
Schölisch statt.
Zur
Sonderveranstaltung >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug
zur Alsterfahrt in Hamburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren
zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation
übernommen.
weiter
mit Bildern >>
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-1.jpg)
Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch
„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer
achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins
Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Stade-Schölisch.
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte
mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin
und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei
Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G.
Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein
H&G Buxtehude begrüßen.
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