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Haus & Grund Stade
wünscht allen Mitgliedern ein
gutes und gesundes Jahr 2023.
Die Geschäftsstelle bleibt in der Zeit
vom 27.12.2022. – 02.01.2023 geschlossen.
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Haus & Grund Stade informiert:
Beratungsdienst erfolgt telefonisch.
Aufgrund der Corona-Pandemie und um unseren Beitrag gegen
eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu leisten, stellen
wir unseren persönlichen Beratungsdienst auf einen telefonischen
Beratungsdienst um. Evtl. notwendige Unterlagen für die
Rechtsberatung bitten wir, vorher per E-Mail oder per Post
an uns zu übermitteln.
Mietverträge und Formulare senden wir Ihnen gerne
auf dem Postweg zu.
Sie erreichen uns telefonisch wie bisher zu den regulären
Öffnungszeiten:
Geschäftsstelle: Mo./Di./Fr.: 8.00 – 13.00
Uhr, Do. 13. 00 – 18.00 Uhr
Rechtsberatung: Mittwoch: 15.00 – 19.00 Uhr
Tel.: 04141-2050
Fax: 04141-7882609
E-mail: info@haus-und-grund-stade.de
Haus & Grund Stade e.V.
Günther Jahnke, 1. Vorsitzender
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Erbrecht: Erben noch zeitgemäß, Erbrecht abschaffen?
Zugegeben, die Überschrift klingt provokant. Trotzdem
wird der Ruf nach der Umverteilung von Vermögen immer
lauter. Da werden Gleichheitsgedanken, Gerechtigkeitserwägungen
und vor allem die Sozialisierung von starken wirtschaftlichen
Einbußen durch Pandemie, Energiekrise, Inflation und
international politische Verwicklungen rekrutiert.
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>>
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Dürfen die Äste meines Baumes in die Straße
ragen?
Ich habe ein Einfamilienhaus mit Garten vermietet. Die Äste
der dort stehenden Bäume ragen teilweise über die
Grundstücksgrenze hinaus auf die öffentliche Straße.
Meine Mieterin fegt die Straße und den zugehörigen
Gehweg regelmäßig. Trotzdem gibt es immer wieder
Auseinandersetzungen mit einer Nachbarin, die sich wegen des
Baumabwurfs gestört fühlt.
Was ist zu
tun? >>
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WEG: Hausgeldansprüche bei Zwei-Personen-WEG
In einer verwalterlosen Zwei-Personen-WEG erstellt einer
der Eigentümer einen Wirtschaftsplan und fordert die
daraus resultierenden monatlichen Zahlungen ohne Beschlussfassung
gerichtlich vom anderen Eigentümer ein.
Das LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 17.05.2022, Az.:
2-13 T 27/22) weist die Klage ab. „Auch in einer verwalterlosen
2-Personen-WEG können Hausgeldansprüche nur aufgrund
eines Beschlusses über die Jahresabrechnung oder einen
Wirtschaftsplan geltend gemacht werden.“ Daher hätte
der Wohnungseigentümer zunächst Beschlussersetzungsklage
einreichen müssen, um den Wirtschaftsplan in Kraft zu
setzen.
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WEG: Unbestimmter Beschluss
Die Eigentümer einer Wohnung vergrößern
die mit Sondernutzungsrecht belegte Terrassenfläche ohne
das Einverständnis der übrigen Eigentümer.
Auf der Wohnungseigentümerversammlung wird daraufhin
beschlossen, dass „die Konstruktion auf die ursprüngliche
Größe der Terrasse reduziert wird, damit keine
größere Beeinträchtigung der Nachbarschaft
entsteht.“ Der Beschluss wird angefochten.
Das AG Hamburg-Blankenese (20.04.2022, Az.: 539 C 28/21)
erklärt den Beschluss für ungültig. Dem angefochtenen
Beschluss fehle es an hinreichender Bestimmtheit. Insbesondere
könne die ursprüngliche Größe nicht bestimmt
werden. Ein Beschluss müsse aus sich heraus klar, eindeutig
und widerspruchsfrei erkennen lassen, was gelten soll. Dies
fehle im Beschluss.
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Koalitionsvertrag in Niedersachsen: Verspielte Chance
Wer den Marktanteil und die Investitionskraft privater Immobilieneigentümer
„übersieht“, verspielt die Chance auf ein
zügiges Erreichen der selbst gesteckten Ziele beim Wohnungsbau.
Haus & Grund Niedersachsen, der Spitzenverband
der privaten Wohnungswirtschaft auf Landesebene reagiert
damit deutlich kritisch und bezeichnet die Bilanz in dieser
neuen politischen Absichtserklärung für das private
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum als ernüchternd..
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Wohnungseigentum: Begehrte Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Ein „Beratungsklassiker“: Einzelne Eigentümer
drängen auf die Aufnahme einzelner Beschlussanträge
in die Tagesordnung zur nächsten Eigentümerversammlung.
Der Verwalter, dem dieser Anträge unbequem sind, stellt
sich quer.
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Abstellen von Gegenständen im Hausflur
Die Mieterin nutzt den Hausflur, um darin Schuhe abzustellen.
Nachdem sie sich nicht an eine Beseitigungsaufforderung der
Vermieterin hält, erhebt diese Klage auf Beseitigung
und zukünftige Unterlassung.
Das AG Frankfurt am Main (28.04.2022, Az.: 33 C 2354/21 (55))
gibt der Vermieterin Recht. „Treppenhäuser, Aufgänge
und Laubengänge, bei denen es sich um Gemeinschaftsflächen
handelt, die der Mieter zwar mitbenutzen darf, die jedoch
nicht mitvermietet sind, dienen nur zum Betreten, um zu der
angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von
Gegenständen jeglicher Art - und so auch wie
vorliegend Schuhe - in diesem Bereich ist von der zweckgebundenen
Nutzung nicht umfasst und gehört nicht zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache.“
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Wohnungseigentum: Streitfall „Hundehaltung“
In der Eigentümergemeinschaft besteht ein Hundehaltungsverbot.
V, Mitglied der Gemeinschaft, vermietet an M. Als
M dennoch einen Hund anschafft und in der Wohnung
hält, verlangt die Gemeinschaft von V dafür Sorge
zu tragen, dass M seinen Hund abschafft.
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Kündigung wegen Betreibens eines Notstromaggregats
Der Mieter betreibt auf seinem Balkon ein Notstromaggregat
in unbefugter Weise. Daraufhin kündigen die Vermieter.
Das AG Wedding (22.06.2022, Az.: 7 C 92/22) erkennt
die Kündigung nicht an. „Da es sich bei
dem vorgeworfenen Verhalten um die Verletzung einer Pflicht
aus dem Mietverhältnis handelt, hätte es diesbezüglich
eine Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3,
Satz 1 BGB bedurft.“ Diese sei nicht erfolgt, Gründe
für eine Entbehrlichkeit nicht dargelegt.
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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
Am 07.09.2022 begrüßte der 1. Vorsitzende des
Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung
im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in Stade. Der Vorstand
freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins,
Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing.
Jens Bossen des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen
zu dürfen.
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Wohnbaugipfel: Prinzip Hoffnung reicht nicht!
Wir brauchen kein stures Festhalten an unrealistisch gewordenen
politischen Programmen, sondern ein gemeinsames Agieren aller
Beteiligten, um die immer dramatischere Krise bei der Versorgung
mit bezahlbarem Wohnraum stemmen zu können. Dies aber
ist längst zum Fernziel geworden. Darauf macht jetzt
der Verein Haus & Grund Stade aufmerksam.
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Betriebskosten: „Digitalisierung
- pfui?“
Einsichtsrecht in Originalbelege trotz Übersendung von
Kopien
Gegenüber der Betriebskostenabrechnung des V macht zunächst
ein Belegeinsichtsrecht geltend. Im Büro des V wird ihm
die Einsicht in einen Ordner mit Kopien der Belege angeboten.
M besteht auf die Vorlage der Originale.
Das
sagt das Gericht >>
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Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter rechnet über die Betriebskosten für
das Jahr 2019 im Jahr 2020 ab. Es ergibt sich ein Guthaben
in Höhe von ca. 1.500,00 €. Im Jahr 2021 wird die
Betriebskostenabrechnung korrigiert und weist lediglich ein
Guthaben von ca. 500,00 € aus. Nachdem der Vermieter
nicht zahlt, wird er von den Mietern auf Zahlung verklagt.
Das AG Kreuzberg (03.03.2022, Az.: 23 C 71/21) gibt den Mietern
recht. „Eine Verringerung des innerhalb der Abrechnungsfrist
des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB errechneten Guthabens des
Mieters ist nach Ablauf der Frist nur noch möglich, wenn
der Vermieter die verspätete Korrektur nicht zu vertreten
hat.“ Dies sei dem gesetzgeberischen Ziel zu entnehmen,
dass nach Ablauf der Abrechnungsfrist Rechtssicherheit herrsche
und Streit vermieden werden solle.
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BGH: Kosten der Miete von Rauchwarnmeldern
Die Vermieterin lässt in die Mietwohnung Rauchwarnmelder
einbauen und teilt der Mieterin mit, dass die Kosten der Anmietung
als Betriebskosten von ihr zu tragen sind. Die Mieterin verweigert
nach Zugang der Betriebskostenabrechnung den Ausgleich dieser
Kosten.
Zu Recht, urteilt der BGH (11.05.2022, VIII ZR 379/20). „Bei
den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt
es sich nicht um sonstige Betriebskosten i.S.v. § 2 Nr.
17 BetrKV, sondern – da sie den Kosten für den
Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind – um
betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen.“
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Energiekosten und CO2 Verteilung":
Interview mit Heike Janßen,
Stade
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Mietpreisbremse": Interview
mit Wolfgang Schaper, Osnabrück
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Hohe Baukosten": Interview
mit Thomas Holzmann, Holzminden
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Energetische Sanierung": Interview
mit Timm Voss, Walsrode
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Explodierende Energiekosten": Interview
mit Ehepaar Dr. Kaufmann, Wunstorf / Steinhude
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge":
Interview mit Dr. Rothardt, Soltau
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen hat den Kandidaten
zur Landtagswahl 2022, Sebastian Lechner, Generalsekretär
der CDU, zum Wahlprogramm der CDU befragt. Im Interview
mit Sebastian Lechner wurde auf die Wohnraumpolitik in Niedersachsen,
die Mietpreisbremse und den Mietendeckel sowie auf die zukünftige
Klimaschutzpolitik der CDU eingegangen.
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen hat im Zuge der Landtagswahl
Niedersachsen 2022 ein Interview mit Olaf Lies von
der SPD geführt. Olaf Lies ist in Niedersachsen
für die Baupolitik und als Umweltminister für die
Klimaschutzpolitik zuständig.
zum
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Ein weiterer Kandidat der Landtagswahl Niedersachsen
2022 ist Christian Meyer, MdL, Bündnis 90 / Die Grünen.
Dr. Horst von Haus & Grund Niedersachsen interviewt Christian
Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) zu ihrem Wahlprogramm
2022.
Christian Meier (Bündnis 90 /Die Grünen) erläutert
die Ziele der Partei im Hinblick auf Immobilieneigentümer.
zum
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen hat im Vorfeld der Landtagswahl
2022 ein Interview mit Susanne Schütz, wohnungsbaupolitische
Sprecherin der FDP, geführt. Haus & Grund
wollte wissen, wie die FDP die Zukunft von Hauseigentümern
nach der Landtagswahl 2022 sieht.
zum
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Pressemeldung:
Gasalarm - „Not schweißt zusammen“
Trotz des sich möglicherweise anbahnenden „Gasalarms“
mit Versorgungsknappheiten und kalt werdenden Wohnungen im
Herbst und Winter sollten Mieter und Vermieter Besonnenheit
zeigen und gemeinsam Lösungen finden.
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Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung vs. Kündigungsverzicht
E ersteigert die von Mieter M gemietete Wohnung. Sofort danach
kündigt E wegen Eigenbedarfs. M verweist auf den gemeinsam
mit dem bisherigen Eigentümer und Vermieter erklärten
Verzicht auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Mietvertrag.
V klagt auf Räumung. Wer bekommt Recht?
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WEG: Aufstellen einer Waschmaschine im Gemeinschaftskeller
Ein Wohnungseigentümer stellt eine Waschmaschine in
den Gemeinschaft-Kellerraum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft
verlangt Beseitigung und Unterlassung.
Das AG Bonn (04.05.2022, Az.: 21 C 45/21) gibt der Gemeinschaft
recht.
„Das dauerhafte Aufstellen einer Waschmaschine durch
einen Wohnungseigentümer in einem sondernutzungsfreien
Gemeinschaft-Kellerraum stellt eine zweckbestimmungswidrige
Nutzung dar, da eine permanente räumliche Nutzung stattfindet
und nicht alle Wohnungseigentümer den Raum in vergleichbarem
Maße nutzen können.“
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Unbefugt geparkt: „Ratz fatz – Fahrrad weg!“
Verschiedene Mieter stellen unbefugt ihre Fahrräder
„irgendwo“ auf dem Grundstück ab. Den Vermieter
ärgert das; er fordert durch Aushang dazu auf, die verbotswidrig
abgestellten Fahrräder bis zu einem bestimmten Stichtag
zu entfernen. Danach entsorgt er die Fahrräder. Schadenersatz?
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E-Mobilität: Parkplatz für E-Autos „rücksichtslos“?
Auf dem Grundstück des K stehen 2 Mehrfamilienhäuser
(Vorder- und Hinterhaus). Für die Bewohner sollen 5 Parkplätze
mit 2 Elektroanschlüssen gebaut werden. Die Bauaufsichtsbehörde
versagt die Baugenehmigung. Warum?
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Sozialmiete: Nicht vom Jobcenter!
Wer als Vermieter bei einem Mietverhältnis mit sozialhilferechtlichem
Einschlag vorsichtig sein will, lässt sich von seinem
Mietinteressenten einen Antrag an den Sozialhilfeträger
unterschreiben, wonach dieser die Miete direkt an den Vermieter
zahlen soll. Doch das funktioniert nicht immer.
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Energiekosten: Einstandspflicht des Vermieters für den
Verbrauch des Mieters?
Bedingt durch mehrere wirtschaftliche Faktoren steigen die
Energiekosten aktuell rasant und extrem, insbesondere die
Preise für Gas, Öl und Strom, Benzin und Diesel.
Kann der Vermieter dafür zur Kasse gebeten werden, wenn
der Mieter als Selbstversorger zum Beispiel Gas von einem
kommunalen Energielieferanten bezieht?
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Gehört Hausstrom zu den Betriebskosten?
Der Vermieter rechnet über die Betriebskosten des Abrechnungsjahres
2018 ab. Er führt eine Position „Hausstrom“
an.
Das AG Hamburg (03.03.2022, Az.: 48 C 320/20) erklärt
die Betriebskostenabrechnung diesbezüglich als formell
teilunwirksam. Gemäß § 2 Nr. 11 Betriebskostenverordnung
könnten lediglich die Kosten für die Beleuchtung
auf Mieter umgelegt werden. „Die Abrechnungsposition
„Hausstrom“ kann indes auch andere Kostenarten
enthalten, wie etwa der Stromverbrauch einer Gemeinschaftsanlage
oder sonstiger Verbrauchsstellen, und stellt damit potentiell
eine intransparente und damit unzulässige Mischposition
dar. Die Abrechnungsposition ist für den Mieter nicht
prüffähig, weil sie nicht erkennen lässt, auf
welche Verbrauchsstellen die umgelegten Stromkosten entfallen.“
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Besichtigungsrecht: „Hart umkämpft!“
Bisweilen ist es einfach so:
Dann muss man als Vermieter in die Mietwohnung, um zum Beispiel
angezeigte Schäden und Mängel zu besichtigen,
deren Ursachen zu ergründen und um sie zu reparieren.
Doch was, wenn der Mieter das Besichtigungsrecht verweigert?
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Beweiskraft des Rückgabeprotokolls
Im Rückgabeprotokoll werden Mängel festgehalten.
Später rechnen die Vermieter ihre diesbezüglichen
Forderungen mit der Mietkaution auf. Der Mieter ist damit
nicht einverstanden und erhebt Klage auf Zahlung der Mietsicherheit.
Das LG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 13.12.2021, Az.: 4
S 150/21) bestätigt das klagestattgebende Urteil I Instanz.
Zwar habe der Mieter durch die Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls
das Vorliegen der Mängel zum Zeitpunkt der Rückgabe
bestätigt. Allerdings komme dem Protokoll nicht die Wirkung
eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Sinne von
§ 781 BGB zu, es stelle vielmehr lediglich eine Zustandsbeschreibung
dar. Der Vermieter hingegen müsse zudem darlegen und
beweisen, dass die Mängel bei Vertragsbeginn noch nicht
vorgelegen hätten.
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Wohnungseigentum: „Individualanspruch“ auf Abberufung
des Verwalters?
Wohnungseigentümer Q empfindet die Amtsführung
und das persönliche Auftreten von Verwalter V als unmöglich.
Er will ihn „weg haben“. Einen Abberufungsbeschluss
erreicht er in der Versammlung nicht, sondern das Gegenteil
in Gestalt eines Negativbeschlusses, der sich zum Verwalter
bekennt. Q ficht an und erhebt Beschlussersetzungsklage.
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Mietminderung bei Flächenabweichung
Im Mietvertrag gibt die Vermieterin die Wohnfläche
mit ca. 70 m² an. Tatsächlich weicht
die Fläche 15,5 % hiervon ab und weist lediglich eine
Größe von 59,12 m² auf. Die
Mieterin klagt auf anteilige Rückzahlung.
Das LG Hamburg (31.03.2022, Az.: 333 S 15/21) bestätigt
das klagestattgebende Urteil I Instanz. Gemäß §
536 Abs. 1 Satz 1 BGB liege ein zur Minderung berechtigender
Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche
von der im Mietvertrag angegebenen um mehr als 10 % abweiche.
„Der Zusatz „ca.“ lässt zwar erkennen,
dass Toleranzen hingenommen werden sollen. Auch für solche
Toleranzen ist jedoch die Grenze dort zu ziehen, wo die Unerheblichkeit
einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache endet. Diese Grenze
ist im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit
bei 10 % anzusetzen; eine zusätzliche Toleranz ist dann
nicht mehr gerechtfertigt.“
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Pressemeldung:
„Rückschnitt – jetzt oder nie?“
Wer sich durch den älteren Baumbestand seines Nachbarn
genervt fühlt, sollte im Zweifel einen Gutachter hinzuziehen,
der hieb- und stichfest beantwortet, ob der Baumbestand durch
einen geplanten Rückschnitt bleibend geschädigt
werden kann oder nicht. Nur so kann das eigene Haftungsrisiko
minimiert werden.
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Wegerecht: Notwegerecht? Nicht immer!
Kann ein Grundstück vom öffentlichen Straßen-
und Wegenetz aus nicht direkt erschlossen werden und müssen
dafür andere private Grundstücke überquert
werden, so stellt sich die Frage, ob die Eigentümer dieser
Grundstücke dies dulden müssen. Das Gesetz spricht
von einem „Notwegerecht“ des Eigentümers
des „gefangenen“ Grundstücks. Zu der angesprochenen
Sachlage kann es etwa kommen, wenn ein Grundstück geteilt,
und der abgetrennte Teil dann fremd veräußert wird.
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Beseitigung von Dübellöchern
Die Vermieterin verlangt von der Mieterin nach Auszug das
Verschließen von Dübellöchern.
Das LG Berlin (27.07.2021, Az.: 65 S 264/20) lehnt den Anspruch
ab. „Unabhängig davon, ob die Dübellöcher
bei Einzug der Beklagten vorhanden waren, ist weder vorgetragen
noch ersichtlich, dass ihre Anzahl über das hinausging,
was dem vertragsgemäßen Gebrauch nach § 538
BGB entspricht. Ihr Verschließen war nicht geschuldet.“
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Beheizbarkeit eines Nebenraumes
Die Parteien vereinbaren als Mietobjekt u.a. einen Raum,
der nicht unmittelbar mit der Wohnung verbunden und allein
über das Treppenhaus zu erreichen ist. Der Raum wird
als „Waschküche“ bezeichnet. Die Mieter rügen
einen Mietmangel, weil besagte Waschküche nur auf 18
°C erwärmt werden kann.
Das AG Paderborn (03.05.2021, Az.: 51 C 29/21) weist das
Ansinnen der Mieter ab. Bereits nach der Bezeichnung im Mietvertrag
handele es sich nicht um Wohnraum, unabhängig davon,
wie er seitens der Mieter genutzt werde. Die räumliche
Trennung sowie die äußere Gestalt ließen
zudem den Schluss auf einen Kellerraum zu. Demnach müsse
ein solcher Raum weder die Behaglichkeitstemperatur von 20
°C für Wohnräume bzw. 22 °C für Badezimmer
einhalten.
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Mietkündigung: Nur schriftlich!
Eben mal eine E-Mail schreiben oder per WhatsApp kommunizieren,
was kann leichter, einfacher und schneller sein? Man erreicht
den Adressaten ohne jeden Aufwand und hat „im Rutsch“
alles erledigt. Ein guter Tipp? Nicht immer!
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Beseitigung von Dübellöchern
Die Vermieterin verlangt von der Mieterin nach Auszug das
Verschließen von Dübellöchern.
Das LG Berlin (27.07.2021, Az.: 65 S 264/20) lehnt den Anspruch
ab. „Unabhängig davon, ob die Dübellöcher
bei Einzug der Beklagten vorhanden waren, ist weder vorgetragen
noch ersichtlich, dass ihre Anzahl über das hinausging,
was dem vertragsgemäßen Gebrauch nach § 538
BGB entspricht. Ihr Verschließen war nicht geschuldet.“
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Betriebskosten: Umstellung von Pauschale auf Vorauszahlung
mit Einzelabrechnung möglich
In alten Mietverträgen spielten Betriebskosten eine
mehr untergeordnete Rolle. Das lag an ihrem relativ überschaubaren
Preisniveau. Auch aus Bequemlichkeit wurde gerne neben der
Nettomiete eine Betriebskostenpauschale vereinbart, oder man
warf gar keine Pauschale für die Betriebskosten neben
der Nettomiete aus und kalkulierte gleich alles in einem Betrag.
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WEG: Zustimmungsvorbehalt bei Neuvermietung
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass bei
einer Neuvermietung der Zustimmungsvorbehalt durch den Verwalter
schriftlich einzuholen ist. Dabei hat der Eigentümer
Name, Beruf, Familienstand und Wohnanschrift des Mietinteressenten
sowie die Zahl der einziehenden Personen vor der Vermietung
mitzuteilen.
Das AG Essen (09.12.2021, Az.: 196 C 73/21) erklärt
den Beschluss für nichtig. Zwar könne das Recht
auf Vermietung des Sondereigentums durch die Gemeinschaftsordnung,
d. h. eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 3,
15 WEG eingeschränkt werden. Der Beschluss zur Einholung
eines Zustimmungsvorbehaltes schränke die Vermietung
jedoch wesentlich ein, weshalb hierfür keine Beschlusskompetenz
bestehe.
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese:
Sonderveranstaltung am 20.11.2019
Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der
Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der
Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“
eingeladen.
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Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund
Niedersachsen
Mit den Kernforderungen
zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen
fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus &
Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.
Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf,
dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten,
Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum
Stade
Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung
führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in
Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung
in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06.
konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund
einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die
Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“
in Stade ein.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Kündigungsgründe und Fristen
Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten
begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar
Jürgen Lindner.
Kündigungsgründe
und Fristen >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter
nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen
Rathauses.
Zum
Tagesausflug mit Bildern >>
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Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian
Pape
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Sonderveranstaltung
Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung
– was müssen Vermieter wissen?“
Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“
konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte
Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte,
wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese:
Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018
„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“
war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade
e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung
am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten
konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
weiter >>
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Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder
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Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen
Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine
Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und
Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in
Schölisch statt.
Zur
Sonderveranstaltung >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug
zur Alsterfahrt in Hamburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren
zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation
übernommen.
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mit Bildern >>
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-1.jpg)
Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch
„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer
achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins
Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Stade-Schölisch.
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte
mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin
und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei
Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G.
Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein
H&G Buxtehude begrüßen.
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