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Haus
& Grund Stade informiert:
„Am Mittwoch, dem 15.01.2025 und am
Mittwoch, dem 22.01.2025 fällt die Rechtsberatung
aus.“
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Eigenbedarf: Qualität des zu akzeptierenden Ersatzwohnraums?
Kann der Mieter im Falle einer Eigenbedarfskündigung
angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht
beschaffen, kann er sich damit im Ergebnis erfolgreich gegen
die ausgesprochene Kündigung wehren. Gilt dies uneingeschränkt?
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Zahlungsverzug: Geringer Mietrückstand kann ausreichen
Will der Vermieter wegen Zahlungsverzugs kündigen, so
ist die fristlose Kündigung von einer fristgemäß
erklärten Kündigungsform zu unterscheiden.
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Diskriminierung: Entschädigung für versagte Rollstuhlrampe
Der rollstuhlgebundene Ehemann E des Mieters M verlangt vom
Vermieter die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe, die
ihm den Zugang zur genutzten Wohnung barrierefrei macht. Vermieter
V weigert sich hartnäckig - über 2 Jahre lang.
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Bild: © Sylvia Horst
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Hydraulischer Abgleich bei Modernisierungsmieterhöhung
Die Vermieterin lässt die Fassade und die Balkone sanieren.
Zudem werden Dach und Fenster erneuert, sowie eine Wärmedämmung
aufgebracht. Im Anschluss erfolgt ein hydraulischer Abgleich
der Heizung. Auch diese Kosten werden im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung
auf die Mieter umgelegt.
Die Umlagemöglichkeit bestätigt das LG Berlin (Urteil
vom 29.12.2022, Az.: 65 S 51/22). Im Rahmen der umfangreichen
Maßnahmen erfolgte sowohl eine energetische Wärmebedarfsberechnung
als auch der Einbau neuer Thermostatventile. Der hydraulische
Abgleich „erfüllt damit - jedenfalls dann,
wenn dies ihr Zweck ist - die Voraussetzungen des § 555
b Nr. 1 BGB. Sie stellt sicher, dass die mit der energetischen
Modernisierung verbundenen Vorteile einschließlich der
Verhinderung eines unbeabsichtigten Überheizens zum Tragen
kommen (vergleiche BGH, 20.07.2022, Az.: VIII ZR 337/21).“
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Bild: © Sylvia Horst
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Mieterhöhung: Nach der Kündigung des Mietvertrags?
Der typische Fall: Das Mietverhältnis ist zerrüttet,
der Vermieter möchte auf jeden Fall kündigen. Zur
Not muss dann der Eigenbedarf als Kündigungsgrund herhalten.
Der Mieter geht in keiner Weise auf die Kündigung ein.
Der Vermieter erhöht den Druck, indem er nach Ausspruch
und Zugang der Kündigung eine erhöhte Miete verlangt.
So urteilt
das Gericht >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Mietkündigung: Mieters Idee vom Vermieter als „Aquarius“
- schlecht, gaaanz schlecht!
Mieterin M gießt zweimal je einen Eimer Wasser aus
dem Fenster ihrer Wohnung in den Hof. Dort befindet sich Vermieterin
V. Volltreffer - beide Male verlässt V „klatschnass“
die Bühne. V kündigt ohne vorherige Abmahnung fristlos.
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Bild: © Sylvia Horst
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Kombination
von Staffel- und Indexmiete
Die Mietvertragsparteien vereinbaren für den Zeitraum
von 3 Jahren eine Staffelmiete, beginnend
immer zum Oktober eines Jahres. Nach Ablauf eines Jahres nach
der letzten Staffel vereinbaren die Parteien die Geltung einer
Indexmiete. Die Mieterin bestreitet die Wirksamkeit
der Vereinbarung aufgrund der Kombination von Staffel- und
Indexmiete.
Das AG Hamburg St. Georg (06.01.2022, Az.:
911 C 95/21) bestätigt die Ansicht der
Vermieterin. Die vereinbarten Klauseln gelten für unterschiedliche
Zeiträume. Damit sei weder eine Intransparenz noch eine
unzulässige Kombination gegeben.
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Bild: © Sylvia Horst
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Hydraulischer Abgleich bei Modernisierungsmieterhöhung
Die Vermieterin lässt die Fassade und die Balkone sanieren.
Zudem werden Dach und Fenster erneuert, sowie eine Wärmedämmung
aufgebracht. Im Anschluss erfolgt ein hydraulischer Abgleich
der Heizung. Auch diese Kosten werden im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung
auf die Mieter umgelegt.
Die Umlagemöglichkeit bestätigt das LG Berlin (Urteil
vom 29.12.2022, Az.: 65 S 51/22). Im Rahmen der umfangreichen
Maßnahmen erfolgte sowohl eine energetische Wärmebedarfsberechnung
als auch der Einbau neuer Thermostatventile. Der hydraulische
Abgleich „erfüllt damit - jedenfalls dann, wenn
dies ihr Zweck ist - die Voraussetzungen des § 555 b
Nr. 1 BGB. Sie stellt sicher, dass die mit der energetischen
Modernisierung verbundenen Vorteile einschließlich
der Verhinderung eines unbeabsichtigten Überheizens zum
Tragen kommen (vergleiche BGH, 20.07.2022, Az.: VIII ZR 337/21).“
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Bild:
© Haus & Grund Stade
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Barkassenfahrt im Hamburger Hafen
Der diesjährige Mitgliederausflug führte
uns am 23.09.2024 bei idealem spätsommerlichem Wetter
mit Fa. Reese-Reisen unter der Leitung der Geschäftsstellenleiterin
Heike Janßen nach Hamburg.
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Bild: © Sylvia Horst
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Heizungsgesetz
und Wärmepumpe:
Abrechnung der Kosten des Betriebsstroms nach Verbrauch?
Vermieter Ö rechnet die Kosten des Betriebsstroms nach
Fläche ab; so hat er es auch in allen Mietverträgen
festgelegt. Mieter G weist nun darauf hin, dass er nach dem
Heizungsgesetz nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen
müsse.
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Bild: © Sylvia Horst
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Betriebskosten
Erhöhter Wasserverbrauch wegen defekter Toilettenspülung
abrechnungsfähig?
Der Schwimmer im Toilettenspülkasten ist defekt und schließt
nicht dicht. Dadurch „läuft“ die Toilette
ständig.
Mieter M achtet nicht darauf.
Wer
zahlt? >>
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Baurecht: Neu geschaffene Aussicht auf Nachbargrundstück
o. k.?
Auf dem Nachbargrundstück wird ein Neubau errichtet.
Dadurch wird es den Bewohnern möglich sein, Einblick
in bisher geschützte Ruhebereiche des angrenzenden Grundstücks
zu nehmen. Der betroffene Nachbar wendet sich gegen die erteilte
Baugenehmigung und rügt eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots
im Baurecht.
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WEG: Herausgabeverpflichtung der Verwalterin
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beruft die
Verwalterin mit Beschluss vom 30.11.2023 vorzeitig aus wichtigem
Grund zum 31.12.2023 ab. Die Verwaltungsunterlagen sowie -dateien
gibt die Verwalterin nicht heraus. Die Gemeinschaft erhebt
Herausgabeklage.
Das AG Böblingen (17.09.2024, Az.: 11 C 367/24 WEG)
verurteilt die Verwalterin zur Herausgabe. „Der ausgeschiedene
Verwalter muss der Gemeinschaft „alles, was er zur Ausführung
des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung
erlangt“, herausgeben. Der Herausgabepflicht unterfallen
die sog. Verwaltungsunterlagen.“
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Dr. Horst, Vors. Haus & Grund Nds mit Olaf Lies, MdL Nds
Bild: © Sylvia Horst
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Interview zum Landesverbandstag 2024
Anlässlich des Verbandstages von Haus & Grund Nds
im September 2024 führt Dr. Hans Reinold Horst,
Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen,
ein Interview mit Olaf Lies, MdL Nds. Minister
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, zum
Aktuell-Status der Bau- und Wohnungspolitik in Niedersachsen.
zum
Video >>
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RA Timm Voss, Aufsichtsratsvors. Haus & Grund Nds
Bild: © Sylvia Horst
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Landesverbandstag
2024
Timm Voss, Aufsichtsratsvorsitzender von
Haus & Grund Niedersachsen erläutert die Position
von Haus & Grund Nds. zu den angesprochenen Themen
des Interviews mit Olaf Lies (siehe oben).
zum
Video >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Baumschutz: Antrag auf Fällgenehmigung nicht vergessen!
Bald beginnt wieder die Zeit des Baumrückschnitts. Ab
dem 1. Oktober bis Anfang März nächsten Jahres steht
dem auch das Naturschutzrecht nicht im Wege. Doch Vorsicht:
Existiert eine Baumschutzverordnung oder eine Baumschutzsatzung,
benötigt man zum Rückschnitt oder auch zur Fällung
eines geschützten Baumes eine Ausnahme- und Befreiungsgenehmigung.
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Wohnungseigentum:
Klimasplitgerät - Prima Klima?
Die Wohnungseigentümerversammlung gestattet Eigentümer
E die Montage eines Klimasplittgeräts auf dem Balkon
durch Beschluss. Sein Unterlieger U fühlt sich dadurch
gestört. In die Bausubstanz werde eingegriffen, die Wohnanlage
optisch umgestaltet. E ficht den gefassten Beschluss an.
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Bild: © Sylvia Horst
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Erteilung des Hausverbotes
Die Mieterin erhält Besuch, der wiederholt durch Lärmbelästigung
auffällt. Die Vermieterin erteilt dem Besucher Hausverbot.
Nachdem auch dieses Hausverbot missachtet wird, kündigt
sie das Mietvertragsverhältnis.
Im Rahmen der Räumungsklage bestätigt das LG Hamburg
(Hinweisbeschluss vom 09.02.2024, Az.: 311 S 89/23) das stattgebende
Urteil I. Instanz. „Der Vermieter kann, wenn der Besucher
in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem
Maße gestört hat, sehr wohl ein Hausverbot aussprechen
(vergleiche Schmidt-Futterer BGB § 535 Rn. 296).“
Die Mieterin, der das Verhalten des Besuches zuzurechnen sein,
habe trotz wirksam erteilten Hausverbotes nichts gegen die
Lärmbelästigungen unternommen, so dass die ausgesprochene
Kündigung gerechtfertigt sei.
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Bild: © Sylvia Horst
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Kaution: Neues zur Verrechnung mit verjährten Forderungen
des Vermieters
Allgemein bekannt ist, dass im freifinanzierten Wohnungsbau
eine vereinbarte und gewährte Mietkaution zur Sicherung
aller Forderungen aus dem Mietverhältnis dient. Nicht
während des laufenden Vertrags, wohl aber bei Vertragsende
darf die erhaltene Mietkaution dann auch durch Verrechnung
mit Gegenforderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis
verwertet werden.
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Bild: © Sylvia Horst
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Miete und Sozialhilfe: Rückforderung überzahlter
Miete durch Sozialleistungsträger
Für den Wohnungsmieter M übernimmt das Jobcenter
die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses beruft sich M darauf,
die gezahlte Miete sei sittenwidrig überhöht. Ebenso
macht er wegen eines Wasserschadens in der Zeit von September
2019 bis März 2020 eine Mietminderung in vollem Umfang
zu 100 % geltend. M verlangt von V Rückerstattung der
seiner Auffassung nach überzahlten Mieten.
So
entscheidet das Gericht >>
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WEG:
Vorrang bei privilegierten Maßnahmen
Mitglieder einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
beantragten eine Beschlussfassung über den Bau eines
Personenaufzugs auf eigene Kosten. Hintergrund ist der behindertengerechte
Zugang zu ihrem Objekt. Die Eigentümer sind selbst körperlich
eingeschränkt. Der Beschluss kommt nicht zustande, so
dass die Eigentümer auf Beschlussersetzung klagten.
Der BGH (09.02.2024, Az.: V ZR 244/22 und 5 ZR 33/23) gibt
den Eigentümern Recht. Gem. § 20 Abs. 2 WEG hätte
nach der Reform jeder Eigentümer einen Anspruch auf Zustimmung
zu einem barrierefreien Umbau. Zwar sei insoweit die Angemessenheit
der Maßnahme zu prüfen, um etwa unangemessene Forderungen
ausschließen zu können. Bei den in § 20 Abs.
2 WEG aufgeführten privilegierten baulichen Veränderungen
sei jedoch grundsätzlich von einer Angemessenheit auszugehen.
Gegen eine Angemessenheit spreche nur, wenn sie bei allen
betroffenen Wohnungseigentümern zu außerverhältnismäßigen
Nachteilen führen würde.
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Bild: © Sylvia Horst
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Unerlaubte
Untervermietung: Videobeweis nicht verwertbar
Vermieter V verdächtigt Mieter M, seine 5-Zimmerwohnung
unerlaubt unterzuvermieten. Um M und seinem Untermieter „in
flagranti“ erwischen zu können, beauftragt er einen
Privatdetektiv. Der Detektiv bringt gegenüber der Wohnungseingangstür
eine versteckte Videokamera an. Die Kamera macht über
vier Wochen Aufzeichnungen. Darauf ist zu sehen, dass eine
Person, die nicht mit dem Mieter identisch ist, immer wieder
mit dem Schlüssel die Wohnungstür öffnet und
eintritt.
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Erteilung des Hausverbotes
Die Mieterin erhält Besuch, der wiederholt durch Lärmbelästigung
auffällt. Die Vermieterin erteilt dem Besucher Hausverbot.
Nachdem auch dieses Hausverbot missachtet wird, kündigt
sie das Mietvertragsverhältnis.
Im Rahmen der Räumungsklage bestätigt das LG Hamburg
(Hinweisbeschluss vom 09.02.2024, Az.: 311 S 89/23) das stattgebende
Urteil I. Instanz. „Der Vermieter kann, wenn der Besucher
in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem
Maße gestört hat, sehr wohl ein Hausverbot aussprechen
(vergleiche Schmidt-Futterer BGB § 535 Rn. 296).“
Die Mieterin, der das Verhalten des Besuches zuzurechnen sein,
habe trotz wirksam erteilten Hausverbotes nichts gegen die
Lärmbelästigungen unternommen, so dass die ausgesprochene
Kündigung gerechtfertigt sei.
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Heizungsgesetz:
Behandlung denkmalgeschützter Gebäude?
Eine häufig gehörte Frage: Mein Haus steht unter
Denkmalschutz. Muss ich auch dann die Heizung tauschen, wenn
nach dem „Heizungsgesetz“, also den novellierten
Gebäudeenergiegesetz - GEG 2024 - eine Umtauschpflicht
greift oder gibt es hier Ausnahmen?
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Bild: © Sylvia Horst
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Heizungsgesetz: Auswirkungen im Nießbrauchfall?
Gerade dann, wenn Hauseigentum im Wege vorweggenommener Erbfolge
zum Beispiel an die nachfolgende Generation übertragen
wird, ist es typisch, dass sich die veräußernden
Eltern einen Nießbrauch an der weitergegebenen Immobilie
vorbehalten. Nun fragt es sich, wie es in solchen Nießbrauchfällen
mit der Pflicht zum Heizungsumtausch nach dem Heizungsgesetz
bestellt ist.
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Bild: © Sylvia Horst
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Kein Abzug „Neu für Alt“
Der Nachbar beschädigt mit seinem Mähwerk Teile
eines älteren Maschendrahtzaunes. Nachdem er für
den Schaden nicht aufkommen will, verurteilt ihn das AG Trier
(07.06.2024, Az.: 7 C 177/22) zur Zahlung. Dabei sei ein Abzug
„Neu für Alt“ nicht vorzunehmen.
„Zum einen soll nicht der gesamte Zaun, sondern lediglich
Teile eines einheitlichen Zaunes repariert werden, so dass
der Fall mit Fällen der Beschädigung einer zusammengesetzten
Sache vergleichbar ist. Durch eine Reparatur hätte die
Klägerseite weder einen messbaren Vermögensvorteil
erlangt, noch würde sich eine etwaige Vermögensmehrung
für sie günstig auswirken, wenn lediglich einzelne
Teile eines älteren, aber noch intakten Zaunes erneuert
werden. Würde der Rest des Zaunes sein (vermeintliches)
Lebensalter überschreiten, wären die einzelnen reparierten
Segmente offenkundig wertlos.“
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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RA Sabine Jung, Verbandsjustitiarin, Haus & Grund NDS
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Großes Interesse an der Sonderveranstaltung
Zum Thema: Wie fülle ich einen Mietvertrag professionell
aus?
Vereinsvorsitzender Günther Jahnke freute sich über
einen vollen Saal zur Sonderveranstaltung am 03.06.2024
in der Gaststätte „Vier Linden“
in Stade-Schölisch zu diesem aktuellen Thema und begrüßte
als Vortragsreferentin Rechtsanwältin Sabine
Jung, Verbandsjustitiarin des Landesverbandes Haus
& Grund Niedersachsen. Die Referentin ging u.a. auf folgende
Angaben im Mietvertrag näher ein, die
unbedingt berücksichtigt werden sollten:
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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
Am 07.09.2022 begrüßte der 1. Vorsitzende des
Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung
im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in Stade. Der Vorstand
freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins,
Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing.
Jens Bossen des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen
zu dürfen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese:
Sonderveranstaltung am 20.11.2019
Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der
Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der
Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“
eingeladen.
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Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund
Niedersachsen
Mit den Kernforderungen
zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen
fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus &
Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.
Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf,
dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten,
Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum
Stade
Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung
führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in
Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung
in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06.
konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund
einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die
Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“
in Stade ein.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Kündigungsgründe und Fristen
Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten
begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar
Jürgen Lindner.
Kündigungsgründe
und Fristen >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter
nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen
Rathauses.
Zum
Tagesausflug mit Bildern >>
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Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian
Pape
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Sonderveranstaltung
Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung
– was müssen Vermieter wissen?“
Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“
konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte
Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte,
wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese:
Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018
„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“
war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade
e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung
am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten
konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
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Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder
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Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen
Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine
Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und
Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in
Schölisch statt.
Zur
Sonderveranstaltung >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug
zur Alsterfahrt in Hamburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren
zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation
übernommen.
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mit Bildern >>
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Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch
„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer
achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins
Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Stade-Schölisch.
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte
mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin
und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei
Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G.
Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein
H&G Buxtehude begrüßen.
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