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Haus & Grund informiert:
Am Mittwoch, dem 13.11.2024 fällt die
Rechtsberatung aus.
Am Mittwoch, dem 20.11.2024 findet die Rechtsberatung
von 14.00 – 18.00 Uhr statt.
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Bild:
© Haus & Grund Stade
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Barkassenfahrt im Hamburger Hafen
Der diesjährige Mitgliederausflug führte
uns am 23.09.2024 bei idealem spätsommerlichem Wetter
mit Fa. Reese-Reisen unter der Leitung der Geschäftsstellenleiterin
Heike Janßen nach Hamburg.
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Heizungsgesetz
und Wärmepumpe:
Abrechnung der Kosten des Betriebsstroms nach Verbrauch?
Vermieter Ö rechnet die Kosten des Betriebsstroms nach
Fläche ab; so hat er es auch in allen Mietverträgen
festgelegt. Mieter G weist nun darauf hin, dass er nach dem
Heizungsgesetz nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen
müsse.
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Bild: © Sylvia Horst
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Betriebskosten
Erhöhter Wasserverbrauch wegen defekter Toilettenspülung
abrechnungsfähig?
Der Schwimmer im Toilettenspülkasten ist defekt und schließt
nicht dicht. Dadurch „läuft“ die Toilette
ständig.
Mieter M achtet nicht darauf.
Wer
zahlt? >>
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Baurecht: Neu geschaffene Aussicht auf Nachbargrundstück
o. k.?
Auf dem Nachbargrundstück wird ein Neubau errichtet.
Dadurch wird es den Bewohnern möglich sein, Einblick
in bisher geschützte Ruhebereiche des angrenzenden Grundstücks
zu nehmen. Der betroffene Nachbar wendet sich gegen die erteilte
Baugenehmigung und rügt eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots
im Baurecht.
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WEG: Herausgabeverpflichtung der Verwalterin
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beruft die
Verwalterin mit Beschluss vom 30.11.2023 vorzeitig aus wichtigem
Grund zum 31.12.2023 ab. Die Verwaltungsunterlagen sowie -dateien
gibt die Verwalterin nicht heraus. Die Gemeinschaft erhebt
Herausgabeklage.
Das AG Böblingen (17.09.2024, Az.: 11 C 367/24 WEG)
verurteilt die Verwalterin zur Herausgabe. „Der ausgeschiedene
Verwalter muss der Gemeinschaft „alles, was er zur Ausführung
des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung
erlangt“, herausgeben. Der Herausgabepflicht unterfallen
die sog. Verwaltungsunterlagen.“
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Dr. Horst, Vors. Haus & Grund Nds mit Olaf Lies, MdL Nds
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Interview zum Landesverbandstag 2024
Anlässlich des Verbandstages von Haus & Grund Nds
im September 2024 führt Dr. Hans Reinold Horst,
Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen,
ein Interview mit Olaf Lies, MdL Nds. Minister
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, zum
Aktuell-Status der Bau- und Wohnungspolitik in Niedersachsen.
zum
Video >>
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RA Timm Voss, Aufsichtsratsvors. Haus & Grund Nds
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Landesverbandstag
2024
Timm Voss, Aufsichtsratsvorsitzender von
Haus & Grund Niedersachsen erläutert die Position
von Haus & Grund Nds. zu den angesprochenen Themen
des Interviews mit Olaf Lies (siehe oben).
zum
Video >>
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Baumschutz: Antrag auf Fällgenehmigung nicht vergessen!
Bald beginnt wieder die Zeit des Baumrückschnitts. Ab
dem 1. Oktober bis Anfang März nächsten Jahres steht
dem auch das Naturschutzrecht nicht im Wege. Doch Vorsicht:
Existiert eine Baumschutzverordnung oder eine Baumschutzsatzung,
benötigt man zum Rückschnitt oder auch zur Fällung
eines geschützten Baumes eine Ausnahme- und Befreiungsgenehmigung.
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Wohnungseigentum:
Klimasplitgerät - Prima Klima?
Die Wohnungseigentümerversammlung gestattet Eigentümer
E die Montage eines Klimasplittgeräts auf dem Balkon
durch Beschluss. Sein Unterlieger U fühlt sich dadurch
gestört. In die Bausubstanz werde eingegriffen, die Wohnanlage
optisch umgestaltet. E ficht den gefassten Beschluss an.
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Erteilung des Hausverbotes
Die Mieterin erhält Besuch, der wiederholt durch Lärmbelästigung
auffällt. Die Vermieterin erteilt dem Besucher Hausverbot.
Nachdem auch dieses Hausverbot missachtet wird, kündigt
sie das Mietvertragsverhältnis.
Im Rahmen der Räumungsklage bestätigt das LG Hamburg
(Hinweisbeschluss vom 09.02.2024, Az.: 311 S 89/23) das stattgebende
Urteil I. Instanz. „Der Vermieter kann, wenn der Besucher
in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem
Maße gestört hat, sehr wohl ein Hausverbot aussprechen
(vergleiche Schmidt-Futterer BGB § 535 Rn. 296).“
Die Mieterin, der das Verhalten des Besuches zuzurechnen sein,
habe trotz wirksam erteilten Hausverbotes nichts gegen die
Lärmbelästigungen unternommen, so dass die ausgesprochene
Kündigung gerechtfertigt sei.
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Kaution: Neues zur Verrechnung mit verjährten Forderungen
des Vermieters
Allgemein bekannt ist, dass im freifinanzierten Wohnungsbau
eine vereinbarte und gewährte Mietkaution zur Sicherung
aller Forderungen aus dem Mietverhältnis dient. Nicht
während des laufenden Vertrags, wohl aber bei Vertragsende
darf die erhaltene Mietkaution dann auch durch Verrechnung
mit Gegenforderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis
verwertet werden.
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Miete und Sozialhilfe: Rückforderung überzahlter
Miete durch Sozialleistungsträger
Für den Wohnungsmieter M übernimmt das Jobcenter
die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses beruft sich M darauf,
die gezahlte Miete sei sittenwidrig überhöht. Ebenso
macht er wegen eines Wasserschadens in der Zeit von September
2019 bis März 2020 eine Mietminderung in vollem Umfang
zu 100 % geltend. M verlangt von V Rückerstattung der
seiner Auffassung nach überzahlten Mieten.
So
entscheidet das Gericht >>
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WEG:
Vorrang bei privilegierten Maßnahmen
Mitglieder einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
beantragten eine Beschlussfassung über den Bau eines
Personenaufzugs auf eigene Kosten. Hintergrund ist der behindertengerechte
Zugang zu ihrem Objekt. Die Eigentümer sind selbst körperlich
eingeschränkt. Der Beschluss kommt nicht zustande, so
dass die Eigentümer auf Beschlussersetzung klagten.
Der BGH (09.02.2024, Az.: V ZR 244/22 und 5 ZR 33/23) gibt
den Eigentümern Recht. Gem. § 20 Abs. 2 WEG hätte
nach der Reform jeder Eigentümer einen Anspruch auf Zustimmung
zu einem barrierefreien Umbau. Zwar sei insoweit die Angemessenheit
der Maßnahme zu prüfen, um etwa unangemessene Forderungen
ausschließen zu können. Bei den in § 20 Abs.
2 WEG aufgeführten privilegierten baulichen Veränderungen
sei jedoch grundsätzlich von einer Angemessenheit auszugehen.
Gegen eine Angemessenheit spreche nur, wenn sie bei allen
betroffenen Wohnungseigentümern zu außerverhältnismäßigen
Nachteilen führen würde.
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Unerlaubte
Untervermietung: Videobeweis nicht verwertbar
Vermieter V verdächtigt Mieter M, seine 5-Zimmerwohnung
unerlaubt unterzuvermieten. Um M und seinem Untermieter „in
flagranti“ erwischen zu können, beauftragt er einen
Privatdetektiv. Der Detektiv bringt gegenüber der Wohnungseingangstür
eine versteckte Videokamera an. Die Kamera macht über
vier Wochen Aufzeichnungen. Darauf ist zu sehen, dass eine
Person, die nicht mit dem Mieter identisch ist, immer wieder
mit dem Schlüssel die Wohnungstür öffnet und
eintritt.
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Erteilung des Hausverbotes
Die Mieterin erhält Besuch, der wiederholt durch Lärmbelästigung
auffällt. Die Vermieterin erteilt dem Besucher Hausverbot.
Nachdem auch dieses Hausverbot missachtet wird, kündigt
sie das Mietvertragsverhältnis.
Im Rahmen der Räumungsklage bestätigt das LG Hamburg
(Hinweisbeschluss vom 09.02.2024, Az.: 311 S 89/23) das stattgebende
Urteil I. Instanz. „Der Vermieter kann, wenn der Besucher
in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem
Maße gestört hat, sehr wohl ein Hausverbot aussprechen
(vergleiche Schmidt-Futterer BGB § 535 Rn. 296).“
Die Mieterin, der das Verhalten des Besuches zuzurechnen sein,
habe trotz wirksam erteilten Hausverbotes nichts gegen die
Lärmbelästigungen unternommen, so dass die ausgesprochene
Kündigung gerechtfertigt sei.
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Heizungsgesetz:
Behandlung denkmalgeschützter Gebäude?
Eine häufig gehörte Frage: Mein Haus steht unter
Denkmalschutz. Muss ich auch dann die Heizung tauschen, wenn
nach dem „Heizungsgesetz“, also den novellierten
Gebäudeenergiegesetz - GEG 2024 - eine Umtauschpflicht
greift oder gibt es hier Ausnahmen?
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Heizungsgesetz: Auswirkungen im Nießbrauchfall?
Gerade dann, wenn Hauseigentum im Wege vorweggenommener Erbfolge
zum Beispiel an die nachfolgende Generation übertragen
wird, ist es typisch, dass sich die veräußernden
Eltern einen Nießbrauch an der weitergegebenen Immobilie
vorbehalten. Nun fragt es sich, wie es in solchen Nießbrauchfällen
mit der Pflicht zum Heizungsumtausch nach dem Heizungsgesetz
bestellt ist.
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Kein Abzug „Neu für Alt“
Der Nachbar beschädigt mit seinem Mähwerk Teile
eines älteren Maschendrahtzaunes. Nachdem er für
den Schaden nicht aufkommen will, verurteilt ihn das AG Trier
(07.06.2024, Az.: 7 C 177/22) zur Zahlung. Dabei sei ein Abzug
„Neu für Alt“ nicht vorzunehmen.
„Zum einen soll nicht der gesamte Zaun, sondern lediglich
Teile eines einheitlichen Zaunes repariert werden, so dass
der Fall mit Fällen der Beschädigung einer zusammengesetzten
Sache vergleichbar ist. Durch eine Reparatur hätte die
Klägerseite weder einen messbaren Vermögensvorteil
erlangt, noch würde sich eine etwaige Vermögensmehrung
für sie günstig auswirken, wenn lediglich einzelne
Teile eines älteren, aber noch intakten Zaunes erneuert
werden. Würde der Rest des Zaunes sein (vermeintliches)
Lebensalter überschreiten, wären die einzelnen reparierten
Segmente offenkundig wertlos.“
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RA Sabine Jung, Verbandsjustitiarin, Haus & Grund NDS
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Großes Interesse an der Sonderveranstaltung
Zum Thema: Wie fülle ich einen Mietvertrag professionell
aus?
Vereinsvorsitzender Günther Jahnke freute sich über
einen vollen Saal zur Sonderveranstaltung am 03.06.2024
in der Gaststätte „Vier Linden“
in Stade-Schölisch zu diesem aktuellen Thema und begrüßte
als Vortragsreferentin Rechtsanwältin Sabine
Jung, Verbandsjustitiarin des Landesverbandes Haus
& Grund Niedersachsen. Die Referentin ging u.a. auf folgende
Angaben im Mietvertrag näher ein, die
unbedingt berücksichtigt werden sollten:
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Heizungsgesetz: Auswirkungen im Nießbrauchfall?
Gerade dann, wenn Hauseigentum im Wege vorweggenommener Erbfolge
zum Beispiel an die nachfolgende Generation übertragen
wird, ist es typisch, dass sich die veräußernden
Eltern einen Nießbrauch an der weitergegebenen Immobilie
vorbehalten. Gesetzlich hat der Nießbraucher nur die
gewöhnlichen Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten
zu tragen (§ 1041 Satz 2 BGB). Außergewöhnliche
Kosten hätte dagegen der übernehmende Eigentümer
zu bestreiten. Steuerrechtlich hat das aber gravierende Nachteile.
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Wohnungsrückgabe: Schmuddeliger Zustand trotz Reinigungsklausel?
Der Wohnungsmietvertrag verpflichtet zur Rückgabe der
Wohnung in gereinigtem Zustand bei Vertragsende. Ausdrücklich
bezieht er dabei die auferlegte Reinigung von Fenstern und
Türen mit ein. Er verpflichtet ebenso dazu, die Böden
zu wischen und die Armaturen zu entkalken. Mieter M gibt die
Wohnung ungereinigt zurück.
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WEG: Verbot der Tierhaltung
Die ursprüngliche Hausordnung der Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer schloss die Tierhaltung generell aus.
Mit Beschluss wird die Hausordnung dahingehend geändert,
dass die Tierhaltung nicht generell verboten sei, die Eigentümer
jedoch die Tiere nicht frei herumlaufen lassen dürfen
und durch die Tiere das Sondereigentum anderer Eigentümer
nicht beeinträchtigt werden darf.
Ein Eigentümer fecht den Beschluss mit der Begründung
an, er sei hochallergisch gegen Felltiere und habe die Wohnung
nur aufgrund des Tierhalterverbotes erworben. Das LG Karlsruhe
(05.12.2023, Az.: 11 S 126/22) weist die Klage ab. Die Gemeinschaft
habe bei der Ausgestaltung einen Ermessensspielraum. Allein
die Allergie des Eigentümers führe nicht zu einer
Ermessensreduzierung auf null. Die Hausordnung verfolge einen
generalisierenden Ansatz, sodass nicht alle individuellen
Empfindlichkeiten beachtet werden müssten.
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Flächendefizit: Verjährung von Rückforderungsansprüchen
wegen Mietminderung
Das Mietverhältnis beginnt im Jahre 2014. Im Jahre 2021
erhöht Vermieter V die Miete. Mieterin M lässt die
Wohnung vermessen, um den Ansatz der Fläche bei der Mieterhöhung
zu kontrollieren. Ergebnis: Die Wohnfläche ist um mehr
als 10 % geringer als die angegebene Wohnfläche.
Deshalb macht M einen Rückerstattungsanspruch
im Hinblick auf die anteilig überzahlte Miete rückwirkend
seit Beginn des Mietverhältnisses geltend. V beruft sich
auf Verjährung.
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Mietpreisbremse: Separate Vermietung von Wohnung und Keller
zur Umgehung zulässig
Greift durch eine zulässige Landesverordnung die Mietpreisbremse
in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung für Neuvertragsmieten
von Wohnraum, so bedeutet das, dass zu Vertragsbeginn maximal
110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, ermittelt zum
Stichtag des Mietvertragsabschlusses, mit vier Ausnahmen genommen
werden darf.
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Erleichterte Kündigung gem. § 573 a BGB
Das Mietobjekt besteht aus 3 abgeschlossenen Wohnungen.
Die Mieter bewohnen das Erdgeschoss, die Vermieter das 1.
Obergeschoss. Im Dachgeschoss befindet sich eine weitere Wohnung,
die durch die Vermieter als Büro und Atelier verwendet
wird. Die Vermieter stützen die Kündigung u.a. auf
§ 573 a BGB, wonach ein Mietverhältnis über
eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude
mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter auch ohne
Kündigungsgrund gekündigt werden kann. Nachdem die
Mieter nicht ausziehen, erheben die Vermieter Räumungsklage.
Das AG Stuttgart (04.04.2023, Az.: 31 C 4334/22) weist die
Räumungsklage ab. In dem Gebäude befänden sich
unstreitig 3 separate Wohnungen. „Der § 573 a BGB
ist jedoch unanwendbar, wenn sich in dem Gebäude mehr
als 2 Wohnungen befinden. Dies gilt auch dann, wenn
der Vermieter die 3. Wohnung, wie hier, als Teil seiner eigenen
Wohnung nutzt.“
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Lügen erlaubt?
- Kündigung wegen unwahrer Behauptungen im Prozess wirksam?
-
Vermieter V kündigt Mieter M wegen unerlaubter
Hundehaltung. Im Räumungsprozess behauptet M,
V wolle ihn nur herausmobben, weil er das Haus verkaufen und
der Erwerber das Haus nur leergezogen erwerben wolle. V sieht
darin eine unwahre und ehrverletzende Äußerung.
Er kündigt deshalb im Prozess noch einmal fristlos und
hilfsweise fristgemäß.
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Nachbars Hecke
Ein Nachbar verklagt den anderen, da dessen Hecke die zulässige
Höhe überschritten hat.
Das LG Frankenthal (24.01.2024, Az.: 2 S 85/23) hebt das
klagestattgebende Urteil erster Instanz auf. Grundsätzlich
bestehe zwar der Anspruch. Allerdings habe der klagende Nachbar
auf seinem Grundstück direkt hinter dem Zaun eine 3-4
m hohe Kugelhecke und eine etwa 2 1/2 Meter hohe Zypresse.
Er verhalte sich daher selbst nicht regelgerecht, sodass sein
Anspruch gemäß Treu und Glauben ausscheide.
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Modernisierung: „Echt die Härte bei energetischer
Ertüchtigung?“
Modernisierende Baumaßnahmen muss der Wohnungsmieter
unter den näheren Voraussetzungen des Gesetzes dulden,
kann aber unter Umständen die Mieterhöhung nach
beendeter Baumaßnahme durch den Einwand einer wirtschaftlichen
Härte für ihn blockieren. Danach ist eine modernisierungsbedingte
Mieterhöhung ausgeschlossen.
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Miete: Minderungsquote rechtlich feststellbar?
Mit einem selbstständigen Beweisverfahren können
Tatsachen beweissicher festgestellt, nicht aber Rechtsfragen
geklärt werden. Weil dies aus dem tatsächlichen
Zustand der Mietsache abzuleiten ist, kann deshalb ein selbstständiges
Beweisverfahren (§ 485 ZPO) auch dazu dienen, die tatsächlichen
Umstände vor Beginn eines möglichen Prozesses um
die Höhe der geschuldeten Miete festzustellen.
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Kleinreparaturklausel: Mieter muss zahlen!
Wohnungsvermieter V zieht Mieter M zu Kosten für den
Ersatz eines defekt gewordenen Griffs an der Balkontüre
in Höhe von 93,12 € heran. Dabei stützt er
sich auf eine im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel.
M wehrt sich, V klagt.
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Schönheitsreparaturen: Renovierungsarbeiten als Instandsetzungspflicht
des Vermieters?
Mieter M verlangt von Vermieter V einen Vorschuss für
die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Die
Wohnung sei renovierungsbedürftig und deshalb mangelhaft,
der Vermieter sei zur Ausführung von Renovierungsarbeiten
verpflichtet. Der Mietvertrag zeigt zum Thema „Schönheitsreparaturen“
eine Kombination aus zwei Klauseln. M beruft sich darauf,
beide Klauseln seien unwirksam
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Staffelmiete und Indexmiete
Im Mietvertrag wird für das 2. und 3. Jahr des Vertrages
eine Staffelmiete vereinbart. Ab dem 4. Jahr wird die Mietanpassung
an den Verbraucherpreisindex angelehnt. Die Mieterhöhungen
nach Verbraucherpreisindex zahlt der Mieter nicht, so dass
der Vermieter Klage erhebt.
Das AG Hamburg (06.03.2023, Az.: 713 C 106/22) verurteilt
den Mieter zur Zahlung. Eine Kombination von Staffel-
und Indexmiete sei zulässig im Mietvertrag in
Verbindung mit § 557 b BGB vereinbart worden.
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Neues Gebäudeenergiegesetz
Haus & Grund wehrt sich - helfen Sie mit:
Brandbrief der Immobilieneigentümer
Zum
Video auf YouTube >>
Habeck‘ s „Heiz-Hammer“: Das ist bis jetzt
beschlossen
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Energiewende:
Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 - nur „Theaterdonner“?
Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes
(GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert
Habeck ordentlich für Wirbel bei Hauseigentümern
gesorgt. Eine Zusammenfassung und die Bewertung von Haus &
Grund:
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Energiewende: häufig gestellte Fragen
Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes
(GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert
Habeck Hauseigentümer verunsichert. Bis jetzt konnten
viele Vorstellungen Habeck‘s einstweilen wieder entschärft
werden. Doch Angst, Verunsicherung und nicht selten auch Wut
sind bei den Betroffenen groß. Das ist durchaus verständlich.
Können wir unsere Häuser denn überhaupt noch
halten, so fragen sich insbesondere ältere und damit
nicht mehr so einkommensstarke Eigentümer.
Ihre
Fragen unsere Antworten >>
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Warmwassertemperatur als Mietmangel
In der Mietwohnung erreicht das Warmwasser bei einem Vorlauf
von ca. 23,3 l nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca.
40°. Bei einem Vorlauf von ca. 28 l werden 42° nach
ca. 60 Sekunden erreicht. Nach insgesamt 230 Sekunden wird
lediglich eine Temperatur von 50,6° erreicht, eine Temperatur
von 55° wird zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Das AG Brandenburg (13.02.2023, Az.: 31 C 210/21) sieht hierin
einen Verstoß gegen die DIN 1988-200, wonach nach ca.
15 Sekunden 40-43° und nach ca. 30 Sekunden 55° erreicht
werden müssen. Demnach erkennt das Amtsgericht eine Mietminderung
von 5 % der Bruttomiete an.
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Betriebskostenerhöhung - ohne Mietvertrag?
Mir gehört ein Mehrfamilienhaus. Mein Bruder wohnt auch
dort, zahlt aber keine Miete, sondern nur eine „Nebenkostenpauschale“
von 52 € monatlich. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt
es nicht. Mein Bruder meint, die Pauschale wäre viel
zu hoch. Welche Kosten können wie hoch umgelegt werden?
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WEG:
Nichtöffentlichkeit der Versammlung
Die Klägerin rügt in der Beschlussanfechtungsklage
die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, also einer dritten Person.
Dessen Teilnahme sei weder angekündigt noch durch Geschäftsordnungsbeschluss
genehmigt worden.
Das AG Hamburg St. Georg (29.04.2022, Az.: 980 BC 41/21)
weist die Klage ab. Die Klägerin habe auf den Grundsatz
der Nichtöffentlichkeit stillschweigend verzichtet. Sie
habe nämlich weder zu Beginn der Versammlung noch vor
Beschlussfassung die Anwesenheit eines Dritten gerügt.
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Vertraglicher
Ausschluss der Untervermietung
Der Mietvertrag enthält die Vereinbarung: „Der
Vermieter schließt eine Untervermietung aus.“
Im laufenden Mietverhältnis fordert der Mieter von den
Vermietern die Zustimmung zu einer Untervermietung. Nachdem
diese nicht erteilt wird, erhebt der Mieter Zustimmungsklage.
Das AG München (20.12.2022, Az.: 411 C 10539/22) erklärt
die Regelung für unwirksam. Sie verstoße gegen
§ 553 Abs. 3 BGB, wonach eine zum Nachteil des Mieters
abweichende Vereinbarung unwirksam sei. Damit handele es sich
um eine unwirksame Vereinbarung, unabhängig davon, ob
es sich um eine individualvertragliche oder formularvertragliche
Regelung handele.
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Generalvollmacht: Interessenwahrnehmung geschuldet, nicht
aber persönliche Pflege
Ehefrau F und Ehemann M haben sich gegenseitig als Generalbevollmächtigte
für den jeweils Anderen eingesetzt. F erkrankt an paranoider
Schizophrenie. Das Betreuungsgericht setzt eine Betreuerin
ein, obwohl F ihren Mann M mit einer Generalvollmacht zur
Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten bevollmächtigt hat.
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Hohe Betriebskosten: Staat zahlt mit!
Mieter, die jetzt hohe Betriebskostennachforderungen begleichen
müssen, können beim Jobcenter dafür Beihilfe
beantragen. Der Clou: Das geht auch, wenn man bisher sonst
mit Grundsicherungen (Sozialhilfe, Bürgergeld - vorher
Hartz-IV) nichts zu tun hatte.
Dazu
Haus & Grund Stade >>
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Nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter erstellt innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist
eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.
Nach Ablauf der Frist korrigiert er die Abrechnung, was zu
einer Reduzierung der Nachforderung führt. Die Mieterin
verweigert die Zahlung unter Hinweis auf eine nicht fristgerecht
zugegangene Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter erhebt
Zahlungsklage.
Das LG Berlin (17.06.2022, Az.: 63 S 128/21) bestätigt
das stattgebende Urteil I. Instanz. Die Frist des § 556
Abs. 3 Satz 2 BGB sei mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen
Abrechnung eingehalten. Eine spätere Korrektur, die mit
einer Reduzierung des Nachzahlungsbetrages einhergehe, führe
nicht zu einem Ausschluss. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB verbiete
es dem Vermieter nur, weitere Erhöhungen zulasten des
Mieters geltend zu machen.
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Müllentsorgung: Rückwärtsgang?
Was tun, wenn der Zufahrtsweg zum eigenen Grundstück
recht schmal ist? Dem Fahrer eines schweren Müllfahrzeuges
wird dann einiges abverlangt; vor allem dann, wenn er am Wegesende
nicht einmal wenden kann und deshalb rückwärtsfahren
muss.
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Kabelgebühren
Die Vermieterin rechnet über die Betriebskosten ab
und legt insbesondere Kabelgebühren auf die Mieterin
um. Die Mieterin behauptet, dass entgegen des Übergabeprotokolls
ein Kabelanschluss nicht vorhanden ist und sie tatsächlich
einen solchen auch nicht nutzt.
Das LG Berlin (17.06.2022, Az.: 63 S 128/21) gibt der Vermieterin
recht. Die Kabelgebühren seien von der Mieterin aufgrund
der vertraglichen Regelung zu tragen. Ob die Mieterin den
Anschluss tatsächlich nutze, sei unerheblich. Unterstellt,
ein Kabelanschluss sei nicht vorhanden, handele es sich allenfalls
um einen Mietmangel, den die Mieterin hätte anzeigen
müssen.
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Erbrecht: Erben noch zeitgemäß? Erbrecht abschaffen?
Der Ruf nach der Umverteilung von Vermögen wird
immer lauter. Da werden Gleichheitsgedanken, Gerechtigkeitserwägungen
und vor allem die Sozialisierung von starken wirtschaftlichen
Einbußen durch Pandemie, Energiekrise, Inflation und
international politische Verwicklungen rekrutiert. Überlegungen
zur Revitalisierung des Lastenausgleichsgedankens zur Abmilderung
der Kriegsfolgen werden prominent angestellt. Der wissenschaftliche
Dienst des Deutschen Bundestages prüft, ob dieses System
auf die Umverteilung der Pandemielasten passt.
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Pressemeldung:
Erbschaftsteuer
Soeben wurden die Bewertungsregeln für Immobilien
durch das Jahressteuergesetz 2022 verschärft,
die Steuerfreibeträge bei der Schenkung oder beim Erbe
aber auf dem alten Niveau belassen.So können Sie den
Staat legal „austricksen“!
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Besichtigungsrecht des Vermieters
Die Vermieterin fordert zur Wartung der Gastherme durch
einen Schornsteinfeger sowie zur Nachrüstung der Rauchwarnmelder
Zutritt zur Mietwohnung. Nachdem der Mieter dies verweigert,
erhebt sie Klage.
Das AG Düsseldorf (26.07.2022, Az.: 236 C 127/22) verurteilt
den Mieter zur Gewährung des Zutritts und zwar „durch
Öffnen der Wohnungseingangstür sowie sämtlicher
Zimmertüren.“ Zwar reiche nicht jedweder Anlass,
ein Besichtigungsrecht der Vermieterin zu begründen.
Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB habe der Vermieter
jedoch die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand
zu erhalten. Hierzu zählten die Wartung der Gastherme
sowie die Nachmontage von Rauchwarnmeldern, so dass der Zutritt
zur Wohnung zu dulden sei.
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Wohnungseigentum: Bevor es beim Hausgeld „klemmt“
In Wohnungseigentumsanlagen werden Hausgelder auf der Basis
eines erstellten und beschlossenen Wirtschaftsplans erhoben.
Klar ist dabei, dass diese Wirtschaftspläne auf der Basis
von Vorjahreswerten erstellt werden. Aktuell kommt es zu hohen
Preissteigerungen durch Inflation und durch Energieverknappung.
Was bedeutet das für das Hausgeld?
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Mietminderung bei Kochgerüchen
Der Mieter trägt vor, dass durch die Altbaudecke Kochgerüche
der unter ihm wohnenden Mieter trotz geschlossener Türen
und Fenster in den Wohnbereich eindringen. Da die Bewohner
gern zur Nachtzeit kochen, werde insbesondere die Nachtruhe
gestört. Der Mieter erhebt Feststellungsklage.
Das AG Mitte (13.10.2022, Az.: 122 C 156/21) erkennt eine
Mietminderung in Höhe von 10 % an. Das Recht bestehe,
da die Gerüche zur Nachtzeit wahrnehmbar seien und dadurch
die Nachtruhe des Vermieters gefährdeten. Dabei sei zu
beachten, dass die Nachtruhe einen besonderen Schutz genieße
und der Mieter gegenüber den Gerüchen machtlos und
ihnen unvorhersehbar ausgesetzt sei.
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Dürfen die Äste meines Baumes in die Straße
ragen?
Ich habe ein Einfamilienhaus mit Garten vermietet. Die Äste
der dort stehenden Bäume ragen teilweise über die
Grundstücksgrenze hinaus auf die öffentliche Straße.
Meine Mieterin fegt die Straße und den zugehörigen
Gehweg regelmäßig. Trotzdem gibt es immer wieder
Auseinandersetzungen mit einer Nachbarin, die sich wegen des
Baumabwurfs gestört fühlt.
Was ist zu
tun? >>
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WEG: Hausgeldansprüche bei Zwei-Personen-WEG
In einer verwalterlosen Zwei-Personen-WEG erstellt einer
der Eigentümer einen Wirtschaftsplan und fordert die
daraus resultierenden monatlichen Zahlungen ohne Beschlussfassung
gerichtlich vom anderen Eigentümer ein.
Das LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 17.05.2022, Az.:
2-13 T 27/22) weist die Klage ab. „Auch in einer verwalterlosen
2-Personen-WEG können Hausgeldansprüche nur aufgrund
eines Beschlusses über die Jahresabrechnung oder einen
Wirtschaftsplan geltend gemacht werden.“ Daher hätte
der Wohnungseigentümer zunächst Beschlussersetzungsklage
einreichen müssen, um den Wirtschaftsplan in Kraft zu
setzen.
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WEG: Unbestimmter Beschluss
Die Eigentümer einer Wohnung vergrößern
die mit Sondernutzungsrecht belegte Terrassenfläche ohne
das Einverständnis der übrigen Eigentümer.
Auf der Wohnungseigentümerversammlung wird daraufhin
beschlossen, dass „die Konstruktion auf die ursprüngliche
Größe der Terrasse reduziert wird, damit keine
größere Beeinträchtigung der Nachbarschaft
entsteht.“ Der Beschluss wird angefochten.
Das AG Hamburg-Blankenese (20.04.2022, Az.: 539 C 28/21)
erklärt den Beschluss für ungültig. Dem angefochtenen
Beschluss fehle es an hinreichender Bestimmtheit. Insbesondere
könne die ursprüngliche Größe nicht bestimmt
werden. Ein Beschluss müsse aus sich heraus klar, eindeutig
und widerspruchsfrei erkennen lassen, was gelten soll. Dies
fehle im Beschluss.
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Koalitionsvertrag in Niedersachsen: Verspielte Chance
Wer den Marktanteil und die Investitionskraft privater Immobilieneigentümer
„übersieht“, verspielt die Chance auf ein
zügiges Erreichen der selbst gesteckten Ziele beim Wohnungsbau.
Haus & Grund Niedersachsen, der Spitzenverband
der privaten Wohnungswirtschaft auf Landesebene reagiert
damit deutlich kritisch und bezeichnet die Bilanz in dieser
neuen politischen Absichtserklärung für das private
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum als ernüchternd..
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Wohnungseigentum: Begehrte Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Ein „Beratungsklassiker“: Einzelne Eigentümer
drängen auf die Aufnahme einzelner Beschlussanträge
in die Tagesordnung zur nächsten Eigentümerversammlung.
Der Verwalter, dem dieser Anträge unbequem sind, stellt
sich quer.
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Abstellen von Gegenständen im Hausflur
Die Mieterin nutzt den Hausflur, um darin Schuhe abzustellen.
Nachdem sie sich nicht an eine Beseitigungsaufforderung der
Vermieterin hält, erhebt diese Klage auf Beseitigung
und zukünftige Unterlassung.
Das AG Frankfurt am Main (28.04.2022, Az.: 33 C 2354/21 (55))
gibt der Vermieterin Recht. „Treppenhäuser, Aufgänge
und Laubengänge, bei denen es sich um Gemeinschaftsflächen
handelt, die der Mieter zwar mitbenutzen darf, die jedoch
nicht mitvermietet sind, dienen nur zum Betreten, um zu der
angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von
Gegenständen jeglicher Art - und so auch wie
vorliegend Schuhe - in diesem Bereich ist von der zweckgebundenen
Nutzung nicht umfasst und gehört nicht zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache.“
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Wohnungseigentum: Streitfall „Hundehaltung“
In der Eigentümergemeinschaft besteht ein Hundehaltungsverbot.
V, Mitglied der Gemeinschaft, vermietet an M. Als
M dennoch einen Hund anschafft und in der Wohnung
hält, verlangt die Gemeinschaft von V dafür Sorge
zu tragen, dass M seinen Hund abschafft.
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Kündigung wegen Betreibens eines Notstromaggregats
Der Mieter betreibt auf seinem Balkon ein Notstromaggregat
in unbefugter Weise. Daraufhin kündigen die Vermieter.
Das AG Wedding (22.06.2022, Az.: 7 C 92/22) erkennt
die Kündigung nicht an. „Da es sich bei
dem vorgeworfenen Verhalten um die Verletzung einer Pflicht
aus dem Mietverhältnis handelt, hätte es diesbezüglich
eine Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3,
Satz 1 BGB bedurft.“ Diese sei nicht erfolgt, Gründe
für eine Entbehrlichkeit nicht dargelegt.
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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
Am 07.09.2022 begrüßte der 1. Vorsitzende des
Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung
im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in Stade. Der Vorstand
freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins,
Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing.
Jens Bossen des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen
zu dürfen.
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Wohnbaugipfel: Prinzip Hoffnung reicht nicht!
Wir brauchen kein stures Festhalten an unrealistisch gewordenen
politischen Programmen, sondern ein gemeinsames Agieren aller
Beteiligten, um die immer dramatischere Krise bei der Versorgung
mit bezahlbarem Wohnraum stemmen zu können. Dies aber
ist längst zum Fernziel geworden. Darauf macht jetzt
der Verein Haus & Grund Stade aufmerksam.
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Betriebskosten: „Digitalisierung
- pfui?“
Einsichtsrecht in Originalbelege trotz Übersendung von
Kopien
Gegenüber der Betriebskostenabrechnung des V macht zunächst
ein Belegeinsichtsrecht geltend. Im Büro des V wird ihm
die Einsicht in einen Ordner mit Kopien der Belege angeboten.
M besteht auf die Vorlage der Originale.
Das
sagt das Gericht >>
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Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter rechnet über die Betriebskosten für
das Jahr 2019 im Jahr 2020 ab. Es ergibt sich ein Guthaben
in Höhe von ca. 1.500,00 €. Im Jahr 2021 wird die
Betriebskostenabrechnung korrigiert und weist lediglich ein
Guthaben von ca. 500,00 € aus. Nachdem der Vermieter
nicht zahlt, wird er von den Mietern auf Zahlung verklagt.
Das AG Kreuzberg (03.03.2022, Az.: 23 C 71/21) gibt den Mietern
recht. „Eine Verringerung des innerhalb der Abrechnungsfrist
des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB errechneten Guthabens des
Mieters ist nach Ablauf der Frist nur noch möglich, wenn
der Vermieter die verspätete Korrektur nicht zu vertreten
hat.“ Dies sei dem gesetzgeberischen Ziel zu entnehmen,
dass nach Ablauf der Abrechnungsfrist Rechtssicherheit herrsche
und Streit vermieden werden solle.
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BGH: Kosten der Miete von Rauchwarnmeldern
Die Vermieterin lässt in die Mietwohnung Rauchwarnmelder
einbauen und teilt der Mieterin mit, dass die Kosten der Anmietung
als Betriebskosten von ihr zu tragen sind. Die Mieterin verweigert
nach Zugang der Betriebskostenabrechnung den Ausgleich dieser
Kosten.
Zu Recht, urteilt der BGH (11.05.2022, VIII ZR 379/20). „Bei
den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt
es sich nicht um sonstige Betriebskosten i.S.v. § 2 Nr.
17 BetrKV, sondern – da sie den Kosten für den
Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind – um
betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen.“
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Energiekosten und CO2 Verteilung":
Interview mit Heike Janßen,
Stade
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Mietpreisbremse": Interview
mit Wolfgang Schaper, Osnabrück
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Hohe Baukosten": Interview
mit Thomas Holzmann, Holzminden
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Energetische Sanierung": Interview
mit Timm Voss, Walsrode
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Explodierende Energiekosten": Interview
mit Ehepaar Dr. Kaufmann, Wunstorf / Steinhude
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Landtagswahl 2022
Immobilieneigentümer zur Politik
Thema "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge":
Interview mit Dr. Rothardt, Soltau
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen hat den Kandidaten
zur Landtagswahl 2022, Sebastian Lechner, Generalsekretär
der CDU, zum Wahlprogramm der CDU befragt. Im Interview
mit Sebastian Lechner wurde auf die Wohnraumpolitik in Niedersachsen,
die Mietpreisbremse und den Mietendeckel sowie auf die zukünftige
Klimaschutzpolitik der CDU eingegangen.
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen hat im Zuge der Landtagswahl
Niedersachsen 2022 ein Interview mit Olaf Lies von
der SPD geführt. Olaf Lies ist in Niedersachsen
für die Baupolitik und als Umweltminister für die
Klimaschutzpolitik zuständig.
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Ein weiterer Kandidat der Landtagswahl Niedersachsen
2022 ist Christian Meyer, MdL, Bündnis 90 / Die Grünen.
Dr. Horst von Haus & Grund Niedersachsen interviewt Christian
Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) zu ihrem Wahlprogramm
2022.
Christian Meier (Bündnis 90 /Die Grünen) erläutert
die Ziele der Partei im Hinblick auf Immobilieneigentümer.
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Landtagswahl 2022 in Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen hat im Vorfeld der Landtagswahl
2022 ein Interview mit Susanne Schütz, wohnungsbaupolitische
Sprecherin der FDP, geführt. Haus & Grund
wollte wissen, wie die FDP die Zukunft von Hauseigentümern
nach der Landtagswahl 2022 sieht.
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Pressemeldung:
Gasalarm - „Not schweißt zusammen“
Trotz des sich möglicherweise anbahnenden „Gasalarms“
mit Versorgungsknappheiten und kalt werdenden Wohnungen im
Herbst und Winter sollten Mieter und Vermieter Besonnenheit
zeigen und gemeinsam Lösungen finden.
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Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung vs. Kündigungsverzicht
E ersteigert die von Mieter M gemietete Wohnung. Sofort danach
kündigt E wegen Eigenbedarfs. M verweist auf den gemeinsam
mit dem bisherigen Eigentümer und Vermieter erklärten
Verzicht auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Mietvertrag.
V klagt auf Räumung. Wer bekommt Recht?
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WEG: Aufstellen einer Waschmaschine im Gemeinschaftskeller
Ein Wohnungseigentümer stellt eine Waschmaschine in
den Gemeinschaft-Kellerraum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft
verlangt Beseitigung und Unterlassung.
Das AG Bonn (04.05.2022, Az.: 21 C 45/21) gibt der Gemeinschaft
recht.
„Das dauerhafte Aufstellen einer Waschmaschine durch
einen Wohnungseigentümer in einem sondernutzungsfreien
Gemeinschaft-Kellerraum stellt eine zweckbestimmungswidrige
Nutzung dar, da eine permanente räumliche Nutzung stattfindet
und nicht alle Wohnungseigentümer den Raum in vergleichbarem
Maße nutzen können.“
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Unbefugt geparkt: „Ratz fatz – Fahrrad weg!“
Verschiedene Mieter stellen unbefugt ihre Fahrräder
„irgendwo“ auf dem Grundstück ab. Den Vermieter
ärgert das; er fordert durch Aushang dazu auf, die verbotswidrig
abgestellten Fahrräder bis zu einem bestimmten Stichtag
zu entfernen. Danach entsorgt er die Fahrräder. Schadenersatz?
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E-Mobilität: Parkplatz für E-Autos „rücksichtslos“?
Auf dem Grundstück des K stehen 2 Mehrfamilienhäuser
(Vorder- und Hinterhaus). Für die Bewohner sollen 5 Parkplätze
mit 2 Elektroanschlüssen gebaut werden. Die Bauaufsichtsbehörde
versagt die Baugenehmigung. Warum?
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese:
Sonderveranstaltung am 20.11.2019
Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der
Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der
Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“
eingeladen.
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Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
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Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund
Niedersachsen
Mit den Kernforderungen
zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen
fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus &
Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.
Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf,
dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten,
Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum
Stade
Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung
führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in
Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung
in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06.
konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund
einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die
Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“
in Stade ein.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Kündigungsgründe und Fristen
Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten
begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar
Jürgen Lindner.
Kündigungsgründe
und Fristen >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter
nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen
Rathauses.
Zum
Tagesausflug mit Bildern >>
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Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian
Pape
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Sonderveranstaltung
Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung
– was müssen Vermieter wissen?“
Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“
konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte
Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte,
wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese:
Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018
„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“
war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade
e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung
am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten
konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
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Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder
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Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen
Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine
Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und
Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in
Schölisch statt.
Zur
Sonderveranstaltung >>
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Tagesausflug
zur Alsterfahrt in Hamburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren
zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation
übernommen.
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mit Bildern >>
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Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch
„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer
achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins
Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Stade-Schölisch.
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte
mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin
und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei
Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G.
Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein
H&G Buxtehude begrüßen.
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