
Bild: © Sylvia Horst
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Haus & Grund Stade informiert:
Bitte vormerken:
Wegen des Urlaubs von RA M. Schröder fällt die Rechtsberatung
am 06.01. und am 13.01.2021
aus.
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Haus & Grund Stade informiert:
Beratungsdienst erfolgt telefonisch.
Aufgrund der Corona-Pandemie und um unseren Beitrag gegen
eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu leisten, stellen
wir unseren persönlichen Beratungsdienst auf einen telefonischen
Beratungsdienst um. Evtl. notwendige Unterlagen für die
Rechtsberatung bitten wir, vorher per E-Mail oder per Post
an uns zu übermitteln.
Mietverträge und Formulare senden wir Ihnen gerne
auf dem Postweg zu.
Sie erreichen uns telefonisch wie bisher zu den regulären
Öffnungszeiten:
Geschäftsstelle: Mo./Di./Fr.: 8.00 – 13.00
Uhr, Do. 13. 00 – 18.00 Uhr
Rechtsberatung: Mittwoch: 15.00 – 19.00 Uhr
Tel.: 04141-2050
Fax: 04141-7882609
E-mail: info@haus-und-grund-stade.de
Haus & Grund Stade e.V.
Günther Jahnke, 1. Vorsitzender
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Bild: © Sylvia Horst
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„Haftung fürs Schneeschieben begrenzt!“
Nicht nur die Anwohner müssen Schnee schippen und Eis
beseitigen, auch die Passanten müssen auf Glättestellen
achten. Beachten Fußgänger dies nicht, kann sie
ein Mitverschulden treffen
weiter
>>
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Bild: © Sylvia Horst
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Betriebskostenabrechnung: Streitfall Wasserverbrauch
Mit dem Kalenderjahr endet in vielen Mietverhältnissen
auch die Abrechnungsperiode für die Betriebskosten. Stein
des Anstoßes ist häufig der Wasserverbrauch. Kein
Wunder, dass sich die Gerichte mit derartigen Fragen häufig
zu befassen hatten.
Dazu
einige Entscheidungen >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Mietminderung bei Ausfall des Aufzugs
Die Mieterin bewohnt den 3. Stock eines Mehrfamilienhauses.
Im Laufe der Mietzeit fällt der Fahrstuhl aus.
Das AG Berlin Mitte (11.06.2020, Az.: 10 C 104/19) gesteht
der Mieterin eine Mietminderung in Höhe von 10
% zu. Die Nutzung des Fahrstuhls gehöre zum
vertragsgemäßen Gebrauch, sodass dessen
Ausfall einen Mietmangel darstelle. Die Höhe
der Mietminderung richte sich nach der Geschosslage. Daran
orientiere sich, in welchem Maße die Gebrauchstauglichkeit
gemindert sei. Der Weg zum 3. Stock sei beschwerlich und beeinträchtige
die Mieterin nicht nur geringfügig. Daher sei eine Mietminderung
in Höhe von 10 % angemessen.
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Eigenbedarfskündigung
Die Vermieterin kündigt das Mietvertragsverhältnis
mit der noch vagen Begründung, in nicht absehbarer Zukunft
die Wohnung an eine Pflegeperson vermieten zu wollen.
Das AG Dortmund (02.06.2020, Az.: 425 C 3346/19) wertet
diese Kündigung als unzulässige Vorratskündigung.
Ein gegenwärtiger Nutzungswunsch sei nicht dargelegt.
Zum Ausspruch der Kündigung wegen Eigenbedarfs müsse
der Nutzungswunsch vielmehr soweit „verdichtet“
sein, dass ein konkretes Interesse an einer kurzfristigen
Nutzung nachvollziehbar sei.
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Stromtankstelle: „Count down“
Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland insgesamt 1 Million
elektrische Schnellladestationen zur Forcierung der Elektromobilität
(Stromtankstellen) realisiert werden. So benötigt man
für die Ladesäule schon jetzt keine Baugenehmigung.
Denn ihre Zulässigkeit richtet sich nur nach
Straßenrecht und nicht nach Baurecht
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WEG: Übertragung von Gartenarbeitspflichten
Im Rahmen einer Eigentümerversammlung wird mit Mehrheit
der Stimmen beschlossen, die jeweiligen Wohnungseigentümer
zur Vornahme des Winterdienstes zu verpflichten.
Im Rahmen der Anfechtungsklage stellt das AG Oberhausen (03.06.2020,
Az.: 34 C 87/19) die Nichtigkeit dieses Beschlusses
fest. Den Wohnungseigentümern fehle diesbezüglich
die Beschlusskompetenz. Derartige Aufgaben gehörten in
den Pflichtenkreis des Verwalters, wofür dieser sein
Entgelt erhalte. Darüber hinaus sei insbesondere die
Übertragung des Winterdienstes auf die Wohnungseigentümer
nicht zulässig, wenn damit auch die Verkehrssicherungspflicht
gegenüber Dritten übernommen werde. Der Beschluss
war daher für nichtig zu erklären.
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Modernisierung: Formelle Hürden abgeschwächt
In zwei Urteilen hat sich der BGH mit der Frage nach den
ausreichenden formellen Anforderungen einer Modernisierungsankündigung
und einer nach Abschluss der Baumaßnahmen nachfolgenden
Modernisierungs-Mieterhöhung beschäftigt:
1. zur formellen Anforderung
2. zur Modernisierungs-Mieterhöhung
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Nachbarrecht: Yoga - im reinen Wohngebiet?
Die Eigentümerin E eines Reihenendhauses im reinen Wohngebiet
beantragt eine Nutzungsänderung für einen
vorhandenen Kellerraum und die Genehmigung zum Umbau in einen
Yoga-Unterrichtsraum. Die Genehmigungen werden verwehrt.
E klagt.
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Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
Im Jahr 2017 zahlen die Mieter teilweise
die Mieten verspätet. Am 19.02.2019
spricht der Vermieter daraufhin die fristlose, hilfsweise
fristgerechte Kündigung aus. Nachdem die Mieter nicht
ausziehen, erhebt der Vermieter Räumungsklage.
Das LG Leipzig (12.05.2020, Az. 2 S 401/19) bestätigt
das klageabweisende Urteil I. Instanz. Zwar
stelle die wiederholt unpünktliche Zahlung einen Grund
zum Ausspruch einer Kündigung dar. Allerdings müsse
diese zeitnah zu den Vertragsverstößen
erfolgen, da anderenfalls bereits der Zeitablauf dafür
spreche, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für
den Vermieter gerade nicht unzumutbar sei.
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Corona
und Miete:
Maskenpflicht und Pflicht zur Hygieneprophylaxe im Mehrfamilienhaus?
weiter
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Notbremse bei „Laubunfall“
Gemeinden übertragen die Pflicht, Laub zu entfernen,
auf die Anlieger. Das geht aber nur „im Rahmen des zumutbaren“.
weiter >>
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Maßnahmen
der Schimmelbeseitigung
Die Mieterin zeigt der Vermieterin Schimmel in der Mietwohnung
an. Die Vermieterin beauftragt ein Unternehmen mit der Beseitigung.
Dies reicht der Mieterin nicht, sie verklagt die Vermieterin
auf weitergehende Maßnahmen unter Einhaltung der Vorgaben
des Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von
Schimmelbefall in Gebäuden.
Das AG Berlin-Mitte (25.05.2020, Az.: 20 C 305/18) weist
die Klage der Mieterin ab. Nachweislich habe die Vermieterin
den Schimmel beseitigt. Dieser schimmelfreie Zustand sei geschuldet.
Wie die Vermieterin diesen herstelle, liege allein in ihrem
Ermessen.
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Zugang der Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung soll innerhalb
von 12 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zugehen.Am
20.12. erfolgt die Abrechnung. Die Mieterin bestreitet den
rechtzeitigen Zugang. In ihrem Posteingangsbuch steht der
03.01.
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Hausdarlehen bezahlt - Grundschuld löschen!
Endlich ist das Haus abbezahlt - was wird aus der Grundschuld?
Auch wenn der gesicherte Kredit erledigt ist, so ist es die
Grundschuld (das Grundpfandrecht) nicht. Sie wird nicht automatisch
aus dem Grundbuch gelöscht und steht dort weiter als
Belastung der Immobilie.
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Modernisierung: Abzug bei Austausch alter Bauteile
Vermieterin V modernisiert die Mietwohnung von M und nimmt
verschiedene Umbauten vor. Unter anderem tauscht sie eine
60 Jahre alte Hauseingangstür aus, die bislang einwandfrei
funktioniert und ohne Mängel ist. Diese Kosten legt sie
ihrer Mieterhöhungserklärung ungekürzt zu Grunde.
Das moniert M.
So urteilt
der BGH >>
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Mietende: Aus den Augen, aus dem Sinn?
Erkennbar wichtige Geschäftspost, die
ein ausgezogener Mieter unter seiner jetzt ehemaligen Adresse
noch erhält, darf der Vermieter nicht einfach wegwerfen.
Ihn treffen Aufbewahrungspflichten und Obhutspflichten.
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WEG: „Mein Freund, der Baum …“
Auf den Gemeinschaftsflächen stehen vier kranke Bäume.
Drei Bäume werden gefällt, die Fällung des
vierten Baums durch einige Wohnungseigentümer verhindert.
Was sagt das Gericht dazu?
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>>
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Jetzt
neu:
Beratungsfilme zum Immobilienrecht
Haus & Grund Niedersachsen bietet einen neuen Service:
Kurze, interessante Beratungsfilme rund um das Thema Immobilienrecht
- auch mit Blick auf Corona.
So sind Sie immer topaktuell informiert.
Zu
den Videofilmen >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Nachbarrecht: Stacheldraht gegen Kleinkinder?
Seit vielen Jahren beschwert sich N über fortlaufende
Störungen durch den angrenzenden Kindergarten;
ständig würden Kinderspielzeug und Steine über
den Zaun in seinem Garten geworfen; der Lärm sei unerträglich.
Deshalb habe er einen Maschendrahtzaun mit Stacheldraht
auf der Krone errichtet, um befürchtete weitere
Übergriffe vom Grundstück des Kindergartens zu unterbinden.
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Mieterhöhung: BGH ändert Rechtsprechung zur Verwendbarkeit
von Mietspiegeln
Auf eigene Kosten baut der Mieter ein Bad mit Innen-WC ein,
da nur ein Außen-WC vorhanden ist. Vermieter V will
die Miete erhöhen. Die vom Mieter eingebauten Sanitäreinrichtungen
darf er nicht berücksichtigen. Jetzt sieht sich V in
der Bredouille. Denn der Berliner Mietspiegel weist das Ausstattungsmerkmal
„Außen-WC“ nicht mehr auf.
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Bild: © Sylvia Horst
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Aussetzung des Gerichtsverfahrens wegen Corona
Die Beklagte beantragt gegenüber dem AG Hamburg die
Aussetzung des Verfahrens wegen Corona.
Sie ist in der Republik Irland ansässig.
Das AG Hamburg (29.05.2020, Az.: 17 AC 5/20) weist den Antrag
ab. Die Beklagte habe nicht ausreichend vorgetragen, warum
Schriftverkehr mit dem Gericht nicht geführt werden könne.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung könne sie sich
durch einen Dritten vertreten lassen. Eine Aussetzung des
Verfahrens aufgrund obrigkeitlicher Anordnung, Krieg oder
anderer Zufälle gemäß § 247 ZPO komme
daher nicht in Betracht.
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Untervermietung und fristlose Kündigung
Das Mietobjekt wird, wie vertraglich vereinbart, von
2 Mietern bewohnt. Nachdem einer der Mieter auszieht,
nimmt der weitere Mieter ohne Rücksprache mit der Vermieterin
einen Untermieter auf. Die Vermieterin kündigt daraufhin
fristlos das Mietverhältnis. Nachdem der Mieter nicht
auszieht, erhebt die Vermieterin Räumungsklage.
Das LG Hamburg (Beschluss vom 20.02.2020, Az.: 333 S 46/19)
bestätigt das klageabweisende Urteil I. Instanz. Zwar
habe der Mieter die Vermieterin nicht informiert. Er habe
jedoch ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung.
An dieses seien keine allzu hohen Anforderungen zu stellen,
es reiche ein persönliches oder wirtschaftliches Interesse.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass im Falle einer wiederholten
eigenmächtigen Untervermietung ohne Information an die
Vermieterin die sodann ausgesprochene Kündigung greifen
könne.
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Grundstücksnutzung: Nicht als Müllkippe
(ho) Ein Hausgrundstück ist keine Mülldeponie.
Deshalb ist auch die Lagerung von Müll dort nicht gestattet.
Das gilt auch für Bauschutt und für sonstige Renovierungsmaterialien,
die in einen Keller des Hauses eingemauert werden. Der Nachbar
hat in all diesen Fällen Beseitigungsansprüche aus
§ 1004 BGB.
Wurde aber der Bauschutt von einem Dritten - hier von einem
beauftragten Bauunternehmer - eingemauert und weiß der
Grundstückseigentümer davon nichts, fehlt seine
Störereigenschaft.
Ergebnis:
In diesem Falle kann der Nachbar Beseitigung aus § 1004
BGB nicht verlangen (OLG Koblenz, Urteil vom 12.9.2019 - 1
U 350/19, juris).
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Nachbarrecht: Tor auf, Tor zu?
Den verfeindeten Nachbarn E und N gehören zwei hintereinanderliegende
Grundstücke. N baut an der Grenze zu seinem Hinterliegergrundstück
ein elektrisch betriebenes Tor. In den ersten Jahren wird
das Tor zum Begehen und Befahren geöffnet und ansonsten
verschlossen; dann lässt N das Tor nur noch offenstehen.
E klagt dagegen.
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Zahlungsverzug: Auch geringe Mietrückstände als
Kündigungsgrund!
Als Grundlage einer Kündigung verlangt das Gesetz, dass
der Mieter durch die unterlassene Zahlung seine Pflichten
aus dem Mietvertrag „nicht unerheblich“ verletzt
hat. Dieses erforderliche Gewicht der Verletzung wird in Zweifel
gezogen, wenn es sich „nur“ um Mietforderungen
unter 1000 bis 2000 € handelt.
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Kleinreparaturklausel
Die Vermieterin nimmt Arbeiten an der Dichtung des Abflussrohrs
der Toilette vor. Unter Hinweis auf die im Mietvertrag enthaltene
Kleinreparaturklausel stellt sie diese Kosten dem Mieter in
Rechnung. Dieser verweigert die Zahlung.
Zu Recht, urteilte das AG Mitte (05.02.2020, Az.: 15 C 256/19).
Von der Kleinreparaturklausel seien nur solche Schäden
umfasst, bei denen der Mieter durch schonenden Umgang die
Verschleiß- und Alterungserscheinungen begrenzen kann.
Auf das Abflussrohr der Toilette wirke der Mieter bereits
nicht direkt ein. Aufgrund der lediglich mittelbaren Einwirkung
bestehe keine Möglichkeit, durch einen schonenden Umgang
den Alterungsprozess zu verlangsamen.
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Bild: © Sylvia Horst
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Mieterhöhung: Nicht mit unvergleichbarer Vergleichswohnung
Fehlt ein Mietspiegel, auf dem man sein Mieterhöhungsverlangen
stützen kann, so kann es auch mit 3 Vergleichswohnungen
begründet werden. Nur: die Wohnungen müssen eben
auch vergleichbar sein.
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Grundstücksnutzung: Nicht als Privatzoo!
Ein Hauseigentümer schafft sich immer mehr Tiere an
und hält sie im Grundstücksaußenbereich seiner
Doppelhaushälfte. Darf er das?
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Urlaubsland „Balkonien“
Ob es mit dem Sommerurlaub in diesem Jahr trotz Corona noch
klappt? Wer zu Hause bleibt, verbringt die Sommerferien, wenn
er kann, auf „Balkonien“. Doch wie dürfen
Mieter in heutigen Zeiten den Balkon ihrer Mietwohnung nutzen?
Haus &
Grund gibt Antwort >>
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Eilmaßnahmen des WEG-Verwalters
Aufgrund eines Wasserschadens im Gemeinschaftseigentum muss
das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betreten
werden. Dieser verweigert den Zutritt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft
beantragt vor Gericht, den Wohnungseigentümer im Wege
einstweiligen Rechtsschutzes auf Duldung zu verurteilen.
Das AG München (Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 483 C
4847/20) erlässt die einstweilige Verfügung. Gemäß
§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WEG bestehe auch in
Zeiten von Corona ein Wohnungsbetretungsrecht des
Verwalters zur Abwehr aktueller Gefahren für
die Gemeinschaft. Der Sondereigentümer sei zur
Duldung entsprechender Maßnahmen in seinem Sondereigentum
verpflichtet, damit der Verwalter auch in Zeiten von Corona
in dringenden Fällen ohne vorherige Beschlussfassung
der Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig
bleibe.
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Bild: © Sylvia Horst
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Mieterhöhung: Ohne beweisbaren Zugang – „erledigt!“
(ho) Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass sein Mieterhöhungsverlangen
dem Mieter zugegangen ist, so ist schon deshalb seine Klage,
gerichtet auf Zustimmung zu diesem Mieterhöhungsverlangen,
unzulässig (LG Berlin, Urteil vom 20.6.2019 - 65 S 39/19,
MietRB 2020, S. 103). Das Gericht steigt dann gar nicht erst
in den Fall ein und prüft nicht, ob der Vermieter zu
Recht eine erhöhte Miete vom Mieter begehrt. Es kommt
deshalb nicht darauf an, ob das umstrittene Mieterhöhungsverlangen
in der Sache zu Recht gestellt worden ist und ob es formell
wirksam abgefasst wurde.
Auch wenn das hart klingt, die Entscheidung ist rechtlich
richtig. Sie zeigt, dass man neben inhaltlichen und formellen
Anforderungen besonderes Augenmerk auch auf die Nachweisbarkeit
einer Zustellung des Schreibens an den Mieter legen
muss.
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Bild: © Sylvia Horst
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Mietminderung bei Trocknungsgeräten
Im Mietobjekt ereignet sich ein Wasserschaden. Zu dessen
Beseitigung werden Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese
verursachen dauerhaft Geräusche von 66 dB im Mietobjekt
sowie in der darüberliegenden Etage mit noch 51 dB.
Das AG Hamburg (23.12.2019, Az.: 25 AC 155/18) gesteht dem
Mieter für die Lärmbeeinträchtigung einen Minderungsbetrag
von 15 % zu. Unerheblich sei, dass der Mieter das Mietobjekt
teilweise nicht nutzen konnte. Für die Höhe der
Mietminderung komme es allein auf die objektive Gebrauchstauglichkeit
und nicht auf die tatsächliche Nutzung an.
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Corona:
Rettungsschirm auch für Vermieter zwingend!
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben ein Mietkündigungs-Moratorium
für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020
beschlossen: Treten Corona bedingt bei Mietern Zahlungsschwierigkeiten
auf, sollen deshalb Kündigungen bis zum 30. Juni 2022
nicht möglich sein. Doch Mieteingänge sind zur Immobilienbewirtschaftung
unverzichtbar.
Deshalb fordert Haus & Grund einen staatlicher
Hilfsfonds gerade für Vermieter.
weiter
>>
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Bild: © Sylvia Horst
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Corona und Miete: Home-Office und Homeworking
(Teil-)Gewerbliche Nutzung der Wohnung
durch Home-Office als Arbeitnehmer?
Der Mieter darf die Mietwohnung grundsätzlich nicht
gewerblich nutzen.
Aber wie sieht es bei der Einrichtung eines Home-Office
als nichtselbstständiger Arbeitnehmer aus?
weiter
>>
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Bild: © Sylvia Horst
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Mietwohnung: Stromrechnung offen - wer zahlt?
Ein Klassiker in der Beratung: M, Mieter einer Wohnung in
einem Mehrfamilienhaus, zahlt seine Stromrechnung nicht, das
Stromversorgungsunternehmen mahnt, sperrt die Stromzufuhr
und wendet sich mit den offenen Rechnungen an Hauseigentümer
und Vermieter V. Wer muss zahlen?
Dazu der
BGH >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Mieterhöhung: Kosten der Zustimmungsklage
Der Vermieter bittet die Mieter um Zustimmung zur Mieterhöhung.
Nach ergebnislosem Ablauf der Überlegungsfrist von 2
Monaten erhebt der Vermieter Zustimmungsklage. Im Klageverfahren
erkennen die Mieter sofort an mit dem Ziel, die Kosten des
Verfahrens dem Vermieter aufzugeben.
Das LG Berlin (Beschluss vom 12.09.2019, Az.: 67 T 89/19)
verurteilt die Mieter zur Zahlung. Nach Ablauf der Überlegungsfrist
seien sie ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten. Daher
hätten sie Anlass zur Klage gegeben und müssten
die Kosten tragen.
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Bild: © Sylvia Horst
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Tod des Mieters: Haftung der Erben?
Mieter M stirbt kinderlos. Sein Bruder erbt. Miete für
die Wohnung des M zahlt er aber nicht.
Dazu
der BGH >>
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese:
Sonderveranstaltung am 20.11.2019
Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der
Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der
Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“
eingeladen.
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>>
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund
Niedersachsen
Mit den Kernforderungen
zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen
fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus &
Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.
Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf,
dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten,
Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.
weiter >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum
Stade
Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung
führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in
Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung
in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06.
konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund
einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.
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>>
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die
Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“
in Stade ein.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Kündigungsgründe und Fristen
Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten
begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar
Jürgen Lindner.
Kündigungsgründe
und Fristen >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter
nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen
Rathauses.
Zum
Tagesausflug mit Bildern >>
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Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian
Pape
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Sonderveranstaltung
Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung
– was müssen Vermieter wissen?“
Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“
konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte
Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte,
wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
weiter
>>
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Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese:
Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018
„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“
war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade
e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung
am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten
konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
weiter >>
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Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder
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Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen
Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine
Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und
Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in
Schölisch statt.
Zur
Sonderveranstaltung >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug
zur Alsterfahrt in Hamburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren
zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation
übernommen.
weiter
mit Bildern >>
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-1.jpg)
Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch
„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer
achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins
Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Stade-Schölisch.
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte
mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin
und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei
Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G.
Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein
H&G Buxtehude begrüßen.
weiter
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