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Haus & Grund Stade lädt ein:
30.08.2025: Landesverbandstag 2025 des Landesverbandes
Haus & Grund Niedersachsen
im Kultur- und Tagungszentrum STADEUM, Theatersaal, Schiffertorsstr.
6, 21682 Stade.
9.30 Uhr: Eröffnung der Fachausstellung
im Foyer des STADEUM
10.30 Uhr: Öffentliche Kundgebung, STADEUM
zur
Einladung >>
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Ankündigung
weiterer Veranstaltungen 2025
- September 2025: Traditionelle
Gemeinschaftsfahrt.
Nähere Angaben zum Ausflug und zum Programmablauf erhalten
Sie mit den
Vereinsmitteilungen II/2025 und der Einladung
zum Ausflug.
- 12.11.2025: Sonderveranstaltung
des Vereins zu aktuellen Themen des Wohnungseigentums
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Bild: © Sylvia Horst
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Teure Fernwärme: Paukenschlag vom Gericht
Drückt der kommunale Energieversorger seinen Endkunden
zu hohe Preise für den Bezug
von Fernwärme auf, kann er zurückgepfiffen
werden. Darauf weist jetzt Haus & Grund Stade unter Bezug
auf ein Urteil des Landgerichtes (LG) Wuppertal vom 03.04.2025
(Az. 5 O 162/23) hin.
weiter >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Gartenhaus: Im Wohnungseigentum auf der Gemeinschaftsfläche
zulässig?
Stellen Sie sich vor, Sie sind Wohnungseigentümer und
hätten in dem von Ihnen genutzten Garten gerne ein Gartenhäuschen.
Gibt es Besonderheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft,
die Sie beachten müssen?
weiter >>
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Zahlung unter Vorbehalt
Die Vermieterin erhöht die Miete zur ortsüblichen
Vergleichsmiete und bittet den Mieter um Zustimmung. Der Mieter
stimmt innerhalb der gesetzlichen Frist des § 558b Abs.2
BGB nicht zu. Die erhöhte Miete zahlt er zwar, allerdings
„unter Vorbehalt“. Die Vermieterin erhebt Klage,
der Mieter erkennt sofort an. Er beantragt, die Kosten des
Rechtsstreits der Vermieterin aufzuerlegen.
Dem stimmt das AG Karlsruhe (24.03.2025, Az.: 9 C 268/25)
nicht zu. Zwar würden nach § 93 ZPO dem Kläger
die Prozesskosten zur Last fallen, wenn der Beklagte den Anspruch
sofort anerkenne, aber nur, wenn er nicht durch sein Verhalten
zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hätte. „Im
vorliegenden Fall ist insbesondere aufgrund der ausdrücklichen
Zahlung "unter Vorbehalt" kein Rechtsbindungswillen
des Mieters erkennbar. Dafür ist es unerheblich, ob der
Mieter den Zusatz "unter Vorbehalt" nur versehentlich
einfügte, da darauf abzustellen ist, wie ein objektiver
Empfänger die Erklärung verstehen musste.“
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese zur Mitgliederversammlung 2025 von Haus & Grund
Stade e.V.
Haus & Grund Stade lud seine Mitglieder zur jährlichen
Versammlung in die Gaststätte „Vier Linden“
in Schölisch ein, um über aktuelle Themen der Wohnungswirtschaft
zu informieren. Vorsitzender Günther
Jahnke eröffnet die Sitzung und begrüßt
die anwesenden Mitglieder sowie Gäste, darunter den renommierten
Rechtsexperten Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen.
Nachlese
Mitgliederversammlung 2025 >>
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Bundestagswahl: Perspektive zur Wohnungswirtschaft und zum
immobilienbezogenen Recht
Deutschland hat am 23. Februar 2025 vorgezogen gewählt.
Die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD haben
in ein 11-seitiges „Sondierungspapier“ als vorläufiges
Gesprächsergebnis gemündet. Die vorläufigen
Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen sind im Entwurf eines
Koalitionsvertrages der neu zu bildenden Bundesregierung niedergelegt.
Die Vereidigung des neuen Bundeslandkanzlers fand am 2. Mai
2025 statt.
Koalitionsansätze
>>
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„Grill den …“ - wie oft eigentlich?
Will man beim Grillvergnügen seiner Nachbarn selbst
auch mit „gegrillt“ werden? Diese immer wieder
streitige Frage um die „erlaubte Grillfrequenz“
wurde jetzt vom Landgericht (LG) München I erneut entschieden
(Urteil vom 01.03.2023, Az. 1 S 7620/22 WEG). Darauf weist
jetzt Haus & Grund Stade hin.
Die Grillfrrequenz
>>
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Wohnungseigentum: Unterjähriger Wechsel des Verwalters
- wer muss abrechnen?
Die Gemeinschaft ist heillos zerstritten. Auf dem Rücken
des Verwalters V wird jede Streitigkeit ausgetragen. Er hat
genug, legt das Mandat nieder und „wirft die Brocken
hin“. Wer kümmert sich nun im laufenden Wirtschaftsjahr
um Jahresabrechnung und Einzelabrechnungen und um den Vermögensbericht
für das bereits abgelaufene Wirtschaftsjahr sowie schließlich
um den Wirtschaftsplan für das laufende Wirtschaftsjahr?
BGH-Urteil
zum Verwalterwechsel >>
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Kennen
Sie den Gebäude-TÜV?
Der neue Gebäude-TÜV klingt erstmal gut –
aber was steckt wirklich dahinter?
Noch mehr Bürokratie, noch mehr
Kosten für Hauseigentümer, die ohnehin
mit steigenden Preisen, Auflagen und Sanierungsdruck kämpfen.
Niemand will, dass durch ein Gebäude Menschen zu Schaden
kommen. Aber neue Pflichten, neue Kontrollen? Das bringt uns
nicht mehr Sicherheit – nur mehr Belastung. Und das
mitten in einer Zeit, in der in Deutschland jede Wohnung zählt!
Der Gebäude-TÜV: nur teuer, überflüssig
– und ein Schlag ins Gesicht der Eigentümer!
zum Video >>
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Klimaanlage: Haken und Ösen im Wohnungseigentum
Auch dann, wenn die Gemeinschaft einem einzelnen Eigentümer
den Einbau eines Klimasplitgerätes gestattet, kann sich
ein einzelner gestörter Miteigentümer gegen die
Betriebsgeräusche (tieffrequenter Dauerton) zivilrechtlich
erfolgreich wehren. Darauf weist jetzt Haus & Grund Stade
unter Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
28.03.2025 (Az.: V ZR 105/24) hin.
Begründung
des BGH zur Klimaanlage >>
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Belegeinsichtsrecht nach Betriebskostenabrechnung
Die Vermieterin rechnet über die Betriebskosten formell
ordnungsgemäß und fristgerecht ab. Die Mieterin
zahlt den Nachzahlungsbetrag. Im Nachgang bittet sie um Belegeinsicht.
Die Vermieterin stellt die Belege zur Verfügung, nicht
jedoch die Zahlungs- und Gutschriftbelege. Daraufhin erhebt
die Mieterin Klage auf Rückerstattung des Nachzahlungsbetrages.
Das AG Remscheid (03.02.2025, Az.: 7 C 130/24) weist die
Klage ab. Zwar habe der Mieter nach dem Urteil des BGH vom
09.12.2020 (Az.: VIII ZR 118/19) das Recht, auch in die Zahlungs-
bzw. Gutschriftbelege einzusehen. Allerdings müsse diese
gesonderte Einsichtnahme auch gefordert werden. Aus dem Wort
„Belegeinsicht“ sei dies jedoch nicht zu folgern,
da es sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auf die Belege
für die umgelegten Kosten und gerade nicht auf die Zahlungsbelege
beziehe.
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Nachbarrecht: „Ausgerastet“
Eigentümerin E verklagt den Veräußerer ihres
erworbenen Grundstücks sowie ihren Nachbarn N auf Ersatz
eines Schadens, den sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und
einer später erfolgten Veräußerung ihres Grundstücks
erlitten hat. Vor und beim Erwerb des Grundstücks klärte
der Veräußerer die Klägerin E nicht über
die „besonderen menschlichen Qualitäten“
ihres späteren Nachbarn N auf.
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Stress mit dem Ex: „Mega unfair“ - Versteigerung
an Dritte verhindert
Entweder ein neu gebautes Haus schweißt eine partnerschaftliche
Beziehung enger zusammen, oder eine Trennung steht sprichwörtlich
ins Haus. Das geht auch einem Ehepaar so, dessen Einfamilienhaus
noch nicht einmal bezugsfertig war. Man lässt sich scheiden.
Auf einen gemeinsamen Verkauf des Hausgrundstücks
kann man sich nicht einigen.
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Solaranlage: Nase immer vorn?
Auch wenn Klimaschutz mit dem Einsatz erneuerbarer Energien
in aller Munde ist: Was ist, wenn geschützte
Bäume geplante Solaranlagen verschalten? Dann
kann man sie nicht oder nur sehr eingeschränkt betreiben.
Was hat dann Vorrang, der Klimaschutz oder der Baumschutz?
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Wohnungseigentum: „Ruhe bitte“ als Mieteransage
Wohnungsmieter M ist nicht der Rücksichtsvollste: Seine
Nachbarn beschweren sich immer wieder über unerträglichen
Lärm aus seiner Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft,
durch mehrfache Beschwerden genervt, appelliert an ihr Mitglied
V, den Vermieter des M, den Krach abzustellen. Das passiert
nicht.
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Mietende: Renovierungspflicht in der „Villa Kunterbunt“?
Der Wohnungsmieter hat während der Vertragszeit einen
weiten Entscheidungsspielraum, wie er das Innere seiner Wohnung
dekoriert. Je nach Intensität der Farbgebung an Einrichtungen,
Türen, Wänden und Decken muss er dann aber damit
rechnen, bei Ende des Mietverhältnisses renovieren zu
müssen.
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Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter rechnet über die Betriebskostenvorauszahlung
ab. Die Mieter bemängeln die formelle Wirksamkeit, da
der Vermieter Vorauszahlungen nicht aufgeführt hat.
Das AG Bottrop (15.08.2024, Az.: 10 C 25/24) gibt dem Vermieter
Recht. Nach der Rechtsprechung des BGH zählten zu den
formellen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung
„eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,
die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel,
die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten
Vorauszahlungen.“ Zwar seien Vorauszahlungen
nicht aufgeführt. Allerdings hätten die Mieter im
streitgegenständlichen Zeitraum auch keine Vorauszahlungen
geleistet, so dass es auf eine „leere Förmelei“
hinausliefe, als Vorauszahlungen etwa „0“ anzugeben.
Die Abrechnung sei daher formell ordnungsgemäß.
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Bild: © Sylvia Horst
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Vertragsende: Strom und Gas zu früh abgemeldet - wer
zahlt?
§ 36 des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG, aktuell
in der Fassung vom 23.12.2024 bestimmt in Verbindung mit der
Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung,
dass der Energielieferungsvertrag bei Abmeldung durch den
Mieter „automatisch“ auf den Eigentümer
und Vermieter übergeht. Der Energieversorger
prüft dabei nicht, ob das privatrechtliche Mietverhältnis
tatsächlich beendet oder der Mieter bereits vorzeitig
ausgezogen ist und vorzeitig abgemeldet hat.
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Gas und Strom nicht angemeldet - na und?
Eigene Logik und Lebenserfahrung belehren uns eines Besseren:
Denn in diesem Falle einer absichtlich unterlassenen Anmeldung
von Gas und Strom gibt es richtig Ärger - und eine dunkle
und kalte Wohnung sowieso. Warum?
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Bild: © Sylvia Horst
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Mietpreisbremse: „Switch“ bei Irrtum über
umfassende Modernisierung möglich
Vermieter sind verpflichtet, von sich aus Mietinteressenten
über Ausnahmen zur Mietpreisbremse vor Vertragsabschluss
zu informieren, bevor es zur Unterschrift und damit zur Begründung
der Mieterstellung kommt. Dazu der jetzt vom GBH entschiedene
Fall:
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Bild: © Sylvia Horst
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Wohnungseigentum: Wer haftet für meinen Schaden?
Nach der WEG-Reform (Stichtag 1.12.2020) haftet die GdWE
dem einzelnen Wohnungseigentümer für Schäden,
die auf einem eigenen Verschulden der Gemeinschaft beruhen.
Ferner hat sie für das Verschulden Dritter (z. B. Sachverständige
oder Handwerker) einzustehen.
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Bild: © Sylvia Horst
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Eigenbedarf: Qualität des zu akzeptierenden Ersatzwohnraums?
Kann der Mieter im Falle einer Eigenbedarfskündigung
angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht
beschaffen, kann er sich damit im Ergebnis erfolgreich gegen
die ausgesprochene Kündigung wehren. Gilt dies uneingeschränkt?
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Bild: © Sylvia Horst
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Zahlungsverzug: Geringer Mietrückstand kann ausreichen
Will der Vermieter wegen Zahlungsverzugs kündigen, so
ist die fristlose Kündigung von einer fristgemäß
erklärten Kündigungsform zu unterscheiden.
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Diskriminierung: Entschädigung für versagte Rollstuhlrampe
Der rollstuhlgebundene Ehemann E des Mieters M verlangt vom
Vermieter die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe, die
ihm den Zugang zur genutzten Wohnung barrierefrei macht. Vermieter
V weigert sich hartnäckig - über 2 Jahre lang.
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Bild: © Sylvia Horst
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Hydraulischer Abgleich bei Modernisierungsmieterhöhung
Die Vermieterin lässt die Fassade und die Balkone sanieren.
Zudem werden Dach und Fenster erneuert, sowie eine Wärmedämmung
aufgebracht. Im Anschluss erfolgt ein hydraulischer Abgleich
der Heizung. Auch diese Kosten werden im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung
auf die Mieter umgelegt.
Die Umlagemöglichkeit bestätigt das LG Berlin (Urteil
vom 29.12.2022, Az.: 65 S 51/22). Im Rahmen der umfangreichen
Maßnahmen erfolgte sowohl eine energetische Wärmebedarfsberechnung
als auch der Einbau neuer Thermostatventile. Der hydraulische
Abgleich „erfüllt damit - jedenfalls dann,
wenn dies ihr Zweck ist - die Voraussetzungen des § 555
b Nr. 1 BGB. Sie stellt sicher, dass die mit der energetischen
Modernisierung verbundenen Vorteile einschließlich der
Verhinderung eines unbeabsichtigten Überheizens zum Tragen
kommen (vergleiche BGH, 20.07.2022, Az.: VIII ZR 337/21).“
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Bild:
© Haus & Grund Stade
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Barkassenfahrt im Hamburger Hafen
Der diesjährige Mitgliederausflug führte
uns am 23.09.2024 bei idealem spätsommerlichem Wetter
mit Fa. Reese-Reisen unter der Leitung der Geschäftsstellenleiterin
Heike Janßen nach Hamburg.
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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RA Sabine Jung, Verbandsjustitiarin, Haus & Grund NDS
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Großes Interesse an der Sonderveranstaltung
Zum Thema: Wie fülle ich einen Mietvertrag professionell
aus?
Vereinsvorsitzender Günther Jahnke freute sich über
einen vollen Saal zur Sonderveranstaltung am 03.06.2024
in der Gaststätte „Vier Linden“
in Stade-Schölisch zu diesem aktuellen Thema und begrüßte
als Vortragsreferentin Rechtsanwältin Sabine
Jung, Verbandsjustitiarin des Landesverbandes Haus
& Grund Niedersachsen. Die Referentin ging u.a. auf folgende
Angaben im Mietvertrag näher ein, die
unbedingt berücksichtigt werden sollten:
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Jahreshauptversammlung Haus & Grund Stade e.V.
Am 07.09.2022 begrüßte der 1. Vorsitzende des
Vereins, Herr Günther Jahnke, die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung
im Veranstaltungsraum des Hotel Stadthafen in Stade. Der Vorstand
freute sich, besonders den Ehrenvorsitzenden des Vereins,
Herrn Bernhard Schröder und als Referent Herrn Dipl.-Ing.
Jens Bossen des Bauamtes der Stadt Stade begrüßen
zu dürfen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
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Nachlese:
Sonderveranstaltung am 20.11.2019
Am 20.11.2019 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Unter der
Leitung des 1. Vorsitzenden Günther Jahnke hatte der
Verein zu dem Thema „Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen“
eingeladen.
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Mit Kernforderungen zur Wohnungspolitik
Dr. Hans Reinold Horst
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese: Jahreshauptversammlung 2019 von Haus & Grund
Niedersachsen
Mit den Kernforderungen
zur aktuellen und zukünftigen Wohnungspolitik in Niedersachsen
fand der diesjährige Landesverbandstag von Haus &
Grund Niedersachsen in den Strandterrassen / Steinhude statt.
Gastgeber des Landesverbandstages war Haus & Grund Wunstorf,
dessen Wirken vor Ort niedersachsenweit vor ca. 250 Delegierten,
Mitgliedern und Gästen gewürdigt werden konnte.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung Juni 2019
Besichtigung CFK-Valley Nord Forschungszentrum
Stade
Die diesjährige Sommer-Sonderveranstaltung
führte uns in das CFK-Valley Nord Forschungszentrum in
Stade. Der Andrang war so groß, dass wir die Veranstaltung
in zwei Gruppen aufteilen mussten. Am 03.06. und am 05.06.
konnten sich jeweils ca. 30 Mitglieder von Haus und Grund
einen Einblick in die Forschung des Werkstoffs CFK verschaffen.
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Günther Jahnke, Vors. Haus & Grund Stade
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese zur Jahreshauptversammlung 2019
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke eröffnete die
Versammlung und begrüßte die Teilnehmer.
Jahnke ging kurz auf die aktuelle Entwicklung zur „Strabs“
in Stade ein.
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Kündigungsgründe und Fristen
Am 26.11.2018 fand die Sonderveranstaltung des Vereins Haus
& Grund Stade im vollbesetzten Saal in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Schölisch statt. Als Referenten
begrüßte Jahnke hierzu Herrn Verbandsjustiziar
Jürgen Lindner.
Kündigungsgründe
und Fristen >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug zur Besichtigung des Rathauses Lüneburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns am 05.09.2018 bei schönstem Spätsommerwetter
nach Lüneburg zu einer Besichtigung des historischen
Rathauses.
Zum
Tagesausflug mit Bildern >>
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Geschäftsführer der Wohnstätte Stade, Dr. Christian
Pape
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Sonderveranstaltung
Haus & Grund Stade e.V.
Thema: „Datenschutzgrundverordnung
– was müssen Vermieter wissen?“
Für das hochaktuelle Thema „Datenschutz“
konnte Dr. Christian Pape, Geschäftsführer der Wohnstätte
Stade e.G., als Referent gewonnen werden. Er erklärte,
wie Vermieter mit dem Datenschutz umgehen sollten, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Dr. H-R Horst,
Vors. Haus & Grund NDS
Bild: © Sylvia Horst
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Nachlese:
Jahreshauptversammlung Haus und Grund Stade e.V. vom 12.04.2018
„Die Rolle der Immobilie bei Trennung und Scheidung“
war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Stade
e.V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung
am 12.04.2018 ins Inselrestaurant einlud. Als Vortragsreferenten
konnte Vereinsvorsitzender Günther Jahnke den Vorsitzenden
des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen.
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Ehrenvorsitzenden Bernhard Schröder
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Sonderveranstaltung Haus und Grund Stade e.V.
Immobilienbesitzer und Ortssatzungen
Am 15.11.2017 fand vom Verein Haus und Grund Stade e.V. eine
Sonderveranstaltung zum Thema „Immobilienbesitzer und
Ortssatzungen“ in der Gaststätte Vier Linden in
Schölisch statt.
Zur
Sonderveranstaltung >>
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Bild: © Haus & Grund Stade
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Tagesausflug
zur Alsterfahrt in Hamburg
Die diesjährige Gemeinschaftsfahrt von Haus und Grund
Stade führte uns nach Hamburg. Wie schon in den 34 Jahren
zuvor, hatte unser Ehrenmitglied Rudolf Möller die Organisation
übernommen.
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mit Bildern >>
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-1.jpg)
Referentin: Frau Rechtsanwältin und Notarin A. L. Schröder
Bild: © Haus & Grund Stade
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Sonderveranstaltung des Vereins fand großen Zuspruch
„Erben und Vererben - Worauf müssen Immobilieneigentümer
achten?“ war das Thema der Sonderveranstaltung des Vereins
Haus & Grund Stade am 14.06.2017, 18.30 Uhr in der Gaststätte
„Vier Linden“ in Stade-Schölisch.
Der 1. Vorsitzende Günther Jahnke begrüßte
mehr als 100 Zuhörer und als Referentin Frau Rechtsanwältin
und Notarin Andrea Luise Schröder aus der Anwaltskanzlei
Eylmann – Schröder in Stade. Als Gast konnte G.
Jahnke den Schatzmeister Jürgen Dahmen vom Nachbarverein
H&G Buxtehude begrüßen.
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